Dienstag, 16. September 2008

EU- Parlament sieht Wirksamkeit "intelligenter" Sanktionen - Die Sanktionsinstrumente der EU auf dem Prüfstand

Paris, 16. Septmeber 2008 /hn. In seinem gerade angenommenen Bericht über EU-Sanktionen als Teil der EU-Menschenrechtspolitik bedauert das Europäische Parlament, dass die EU ihre  Sanktionspolitik oftmals "uneinheitlich" angewandt und Drittländer selbst bei ähnlichen Praktiken im Hinblick auf Menschenrechte und Demokratie unterschiedlich behandelt hat. Auch betonen die Abgeordneten, dass die Wirksamkeit einer Sanktion die Fähigkeit der EU voraussetze, sie "dauerhaft aufrechtzuerhalten".

Keine Untersuchung zu Wirksamkeit von Sanktionen

Die Abgeordneten bedauern, dass bislang weder eine Bewertung noch eine Untersuchung der Auswirkungen der Sanktionspolitik der EU vorgenommen wurde und es daher außerordentlich schwierig ist, die Auswirkungen und die Wirksamkeit dieser Politik vor Ort zu beurteilen und Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Ministerrat und EU-Kommission müssten eine solche Evaluierung vornehmen. Das EP ist der Auffassung, dass sich die gegen Südafrika angewandte Sanktionspolitik durch ihren Beitrag zur Beendung der Apartheid als wirksam erwiesen hat.

Wirksamkeit "intelligenter" Sanktionen
 
Die Abgeordneten anerkennen das starke humanitäre Engagement der EU, das zur Aufgabe allgemeiner wirtschaftlicher Sanktionen wie im Fall des Irak und zur Verhängung gezielter „intelligenter“ Sanktionen geführt habe. Mit diesen intelligenten Sanktionen soll die größtmögliche Wirkung auf diejenigen erzielt werden, deren Verhalten es zu beeinflussen gilt, während die negativen humanitären Auswirkungen sowie Folgen für Personen, gegen die sich die Sanktionen nicht richten, oder für Nachbarländer so gering wie möglich gehalten werden sollen.
 
Schädigung der Umwelt eine "schwere Menschenrechtsverletzung"
 
Das Parlament ist der Auffassung, dass "jede absichtliche und irreversible Schädigung der Umwelt" eine Gefahr für den Frieden und die Sicherheit sowie eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt. Daher müsse jede absichtliche und irreversible Schädigung der Umwelt als ein Grund für die Anwendung von Sanktionen betrachtet werden.
 
Mit „zweierlei Maß“
 
Die Sanktionsinstrumente der EU müssten "flexibel und gemäß den Erfordernissen des jeweiligen Einzelfalls" eingesetzt werden, verlangen die Abgeordneten. Bedauerlich sei, dass die EU ihre Sanktionspolitik oftmals "uneinheitlich" angewandt und Drittländer selbst bei ähnlichen Praktiken im Hinblick auf Menschenrechte und Demokratie unterschiedlich behandelt hat, was ihr die Kritik einbrachte, mit „zweierlei Maß“ zu messen.
 
Das Parlament betont, die Wirksamkeit einer Sanktion setze die Fähigkeit der Europäischen Union voraus, sie "dauerhaft aufrechtzuerhalten" und bedauert in diesem Zusammenhang den Gebrauch von Klauseln wie der „Sunset-Klauseln“, die automatisch wieder aufgehoben werden.
 
Schwarze Listen überprüfen
 
Schließlich fordert das EP Ministerrat und EU-Kommission auf, das bestehende Verfahren zur Aufnahme in Schwarze Listen bzw. zur Streichung aus diesen Listen zu überprüfen. Unabdingbar sei es, die Menschenrechte der in Schwarze Listen Aufgenommenen sowie insbesondere die internationalen Standards in Bezug auf den Zugang zu einem wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht sowie zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren zu achten.
 
Zudem müssten sich die EU-Mitgliedstaaten für eine Überprüfung im Rahmen der Mechanismen der Vereinten Nationen einsetzen um sicherzustellen, dass bei der Anwendung gezielter Sanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus die Grundrechte 

Freitag, 12. September 2008

Die irische Lösung – Abstimmen bis zum JA. In der Krise um die Ablehnung des EU- Vertrages zeichnet sich in Irland eine Lösung ab

Die irische Regierung will die Bevölkerung ein zweites Mal über den Vertrag von Lissabon abstimmen lassen. Wie der irische Staatssekretär Dick Roche (im Bild rechts) verlauten liess, könne er sich durchaus vorstellen, dass ein zweites Referendum „einen Ausweg aus der Sackgasse bietet, in der wir uns befinden“. Dick Roche ist im irischen Aussenministerium für Europa zuständig.

„Wenn wir in der EU weiterhin eine konstruktive Rolle spielen wollen, können wir nicht einfach auf unseren Händen sitzen bleiben“, so der Staatssekretär weiter in einem kürzlich geführten Interview. Der Politiker der Fianna-Faíl-Partei bemühte sich jedoch zu betonen, er spreche nur als „Privatperson“. Doch kein Regierungsmitglied widersprach danach seinen Äusserungen und so ist anzunehmen, dass Roche auch die offizielle Ansicht des konservativ-grünen Kabinetts verbreitete.

Die irische Regierung wird dem Wahlvolk jedoch nicht dieselbe Vorlage zur Abstimmung präsentieren. „Vor einem neuen Referendum wird die EU Irland ein paar Zugeständnisse machen“, schrieb der Journalist Gavin Barrett schon kurz nach der Juni-Abstimmung in der „Sunday Business Post“ – „etwa bei der Unternehmensbesteuerung oder in der Abtreibungsfrage“. Auch im Bereich der EU-Militäreinsätze seien Ausnahmen denkbar. Möglicherweise, so der Kommentator, werde Brüssel sogar auf die geplante Reform der EU-Kommission verzichten und allen EU-Mitgliedsstaaten weiterhin einen EU-Kommissar zugestehen.

Bereits nach der Ablehnung des Lissabonner EU- Verfassungsvertrags im Juni d.J. drängten zahlreiche EU-Staats- und Regierungschefs die irische Regierung zu einer Wiederholung des Referendums. Auch EU- Ratspräsident Nicolas Sarkozy, rasch nach Dublin geeilt, liess verlauten, Irland müsse bis Oktober eine Lösung für das Problem vorschlagen. Bis zum EU-Gipfel im Dezember 2008 versprach Aussenminister Michael Martin seinen europäischen Partnern Klarheit.

Ohne die Zustimmung Irlands kann der Verfassungsvertrag von Lissabon nicht in Kraft treten. Eine Wiederholung der Abstimmung über den EU- Vertrag scheint wohl die naheliegenste Lösung zu sein. Führte dieses Verfahren doch bereits beim ersten EU- Vertrag von Nizza zum Erfolg. Zunächst von den Iren abgelehnt, wurde dieser Vertrag nach einigen Zugeständnissen seitens der anderen EU- Mitgliedsstaaten bei einer nochmaligen Abstimmung dann angenommen.  

Doch ob dieses Procedere auch dieses Mal den gewünschten Erfolg bringen kann, muss bezweifelt werden, denn seit 2002 hat sich vieles geändert auf der grünen Insel.

Die Strategie der irischen Regierung zeichnet sich doch bereits ab und besteht wohl darin, alle Kritiker des EU- Verfassungsvertrags in die rechte Ecke zu stellen und als Gegner eines gemeinsamen Europas zu diffamieren. Und sie wird behaupten, dass eine wiederholte Ablehnung Irland in der EU isoliere, das somit jeglichen Einfluss in Brüssel verliere. 
 
„Wer das nächste Mal wieder mit Nein stimme, stelle sich auf die Seite der extremen Tories und all jener, die Europa hassen“, so Staatssekretär Roche weiter im Interview. Er versuchte den Eindruck zu erwecken, die Ablehnung der EU-Verfassung sei ein Sieg der Ultrakonservativen gewesen, ein Erfolg von Isolationisten, Abtreibungsgegner, EU-Feinden und Ewiggestrigen.

Die Opposition der Anti-Lissabon-Aktivisten, allen voran die linken Gewerkschaften, Kleinere sozialistische Gruppierungen, die ehemalige IRA-Partei Sinn Féin und die rechte Organisation Libertas des reichen Geschäftsmannes Declan Ganley, werden sich dieser Strategie vehement zu widersetzen wissen.

Die bekannten Argumente werden wieder ins Feld geführt werden, z.B., der „neoliberalen EU-Verfassungsvertrag von Lissabon“ hebele nationale Regelungen zum Schutz der Beschäftigten aus und segne die Lohndumpingstrategie der EU ab. Die Unternehmen sehen das Ende der niedrigen Unternehmenssteuern in Irland gekommen. Der Verlust von demokratischer Kontrolle werde durch den Lissabonvertrag beschlossene Sache und nicht zuletzt das Hauptargument, die irische Neutralität sei gefährdet. 

Eine erneute Debatte über Irlands Neutralität wird die Regierung jedoch kaum vermeiden können. Denn mit der Verpflichtung für alle Mitgliedsstaaten, die Rüstungsausgaben beständig anzuheben, verletzt die geplante EU-Verfassung die seit der Unabhängigkeit (1922) geltende Neutralität, die nicht einmal während des Zweiten Weltkriegs ausser Kraft gesetzt wurde. 

Wie gross die Chancen für ein Ja bei einer zweite Abstimmung aussehen, kann man derzeit noch nicht wissen. Ein Zusammenschluss der linken Opposition würde die Chancen dafür verringern, doch dies ist nicht abzusehen: Sinn Féin und die kleineren sozialistischen Gruppierungen beharren jeweils auf ihrer Autonomie und lehnen eine gemeinsame Kampagne ab. Und auch die Gewerkschaften bleiben gespalten - es ist nicht ausgeschlossen, dass der sozialpartnerschaftlich orientierte Flügel zustimmt, wenn die Löhne um ein paar Prozentpunkte erhöht werden.




Mittwoch, 10. September 2008

Fliessen EU- Agrarsubventionen in Hungerhilfe? Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments berät Umschichtung von 1 Mrd. Euro

Paris, 10. September 2008 /hn. Ein völlig neuer Ansatz der Mittelverwendung für Agrarsubventionen der EU wird momentan von Europäischen Paralamentariern diskutiert. Um die Folgen der Nahrungsmittelkrise in Entwicklungsländern durch Hilfslieferungen und Investitionen in Saatgut und Dünger zu lindern, wird zur Zeit in Straßburg überlegt, nicht benötigte Mittel für EU-Agrarsubventionen in Höhe von 1 Mrd. Euro umzuleiten. Heute berät der Entwicklungsaus-schuss mit Experten über Lösungsansätze für die Nahrungsmittelkrise sowie einen konkreten Finanzierungsvorschlag.

Die Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro stehen im EU-Haushalt für Subventionen für den Fall zur verfügen, dass Preise für Agrarprodukte fallen. Da diese nicht gefallen sind, wird dieses Geld nicht ausgegeben werden und würde normalerweise an die EU-Mitgliedsstaaten zurückerstattet werden.

Die riesigen Probleme in den Entwicklungsländern, in denen es Hungerrevolten gegeben hat, sind ungelöst. Einige Länder, die früher Reisexporteure waren, importieren mittlerweile Reis und mussten Zölle senken, um genügend Nahrungsmittel ins Land zu holen, die Zolleinnahmen fehlen nun in den Staatskassen. 
 
Die Nahrungsmittelpreise sind im vergangnen Jahr um mehr als 40% gestiegen, eine Katastrophe für Menschen in der Dritten Welt, die ohnehin schon unter Mangelernährung leiden. Schätzungen zufolge bedarf es zur Bewältigung der Krise in diesen Ländern mittelfristig rund 18 Mrd. Euro.
 
Die EU hat erklärt, in den nächsten zwei bis drei Jahren 1,8 Mrd. Euro aufzubringen. Die eine Milliarde nicht benötigter Mittel für die Agrarpolitik sollte also durch Gelder der Mitgliedsstaaten aufgestockt werden.
 
Einiges davon wird unmittelbar dafür verwendetet werden, Menschen in der Dritten Welt mit Nahrungsmitteln zu versorgen, weil die Vorräte – insbesondere für Getreide – auf einem historisch einmalig niedrigem Niveau sind. Das meiste der Finanzmittel jedoch soll für Saatgut, Dünger und Bewässerung verwendet werden, um diesen Ländern zu helfen, ihre eigenen Lebensmittel zu produzieren.
 
Die nächste Ernte steht bevor und der kommende März ist eine wichtige Frist. Wenn es das EU-Parlament schafft, diese Mittel jetzt freizugeben, könnten dieses Jahr noch 750 Millionen Euro zur Zahlung bereitstehen, rechtzeitig vor der Ernte im nächsten Jahr.

Einige Parlamentarier des Europäischen Parlaments, wie Gay Mitchell (Europäische Volkspartei - Europäische Demokraten, EVP-ED) vertreten die Meinung, der Druck auf die Lebensmittelmärkte könne weltweit verringert werden, wenn man es schaffen könnte, die Nahrungsmittelproduktion in den Entwicklungsländern zu steigern. Es gibt also selbstlose, aber auch durchaus eigennützige Gründe für dieses Vorhaben. 
 
Quelle: Bericht von Gay Mitchell, Mitglied EP, der voraussichtlich am 7. Oktober vom Entwicklungsausschuss verabschiedet werden wird und im November dem Plenum vorgelegt werden soll.

Montag, 30. Juni 2008

Die europäische Politik verändert ihr Gesicht

Paris, 30. Juni 2008 /hn. Überall in Europa ist der "Rechtspopulismus" auf dem Vormarsch, der verspricht, die ungelösten Probleme ohne lästige Debatten und schwierige Kompromissfindung in Aushandlung zu lösen – mit dem starken Mann, der weiß, was und wie es zu tun ist. Die jüngsten Beispiele dazu sind Berlusconis Immunitätsgesetz und Sarkozys Fernsehreform. „Ein Jahrhundert des Autoritarismus ist keineswegs die unwahrscheinlichste Prognose für das 21. Jahrhundert", so der Soziologe Ralf Dahrendorf, dessen Vorhersage aus dem Jahr 1997 immer zutreffender erscheint.

Anstelle der Programm-Debatte tritt mehr und mehr der Personenkult, statt Politik wird Marketing betrieben, Infotainement ersetzt seriöse Berichterstattung, Parteien sind zu Wahlvereinen mutiert. Wie ist der Verfall demokratischer Kultur in Europa aufzuhalten?

Nicht die Demokratie ist das Problem, es ist die Art und Weise, wie die Demokratie praktiziert wird. Immer deutlicher zeigen die Staaten der Europäischen Union – wie wohl alle westlichen Staaten insgesamt – vermehrte Anzeichen der Postdemokratie auf, in denen sich Tendenzen der Ablösung des Wahlvolkes als Souverän abzeichnen, da die Politik Entscheidungsprozesse an Lobbygruppen und Expertengremien abgibt. Während politische Führer sich auf mediale Präsenz und Marketing verlegen, werden damit die demokratischen Mechanismen der politischen Willensbildung durch Wahlen und Abstimmungen immer mehr obsolet.

Da die demokratischen Repräsentanten immer weniger in der Lage sind, die Vielfalt an zunehmend komplexen Problemen und Aufgaben zu begreifen, geschweige denn zu lösen, ist die faktische Politikentscheidung schon seit längerem auf "Experten", Lobbyisten und Kommissionen übergegangen, denen eine demokratische Legitimierung durch Wahl jedoch fehlt.

In Europa ist mehr und mehr die Tendenz festzustellen, dass die politisches System und demokratische Institutionen zwar weiterhin formal existieren, diese aber von Politikern
immer weniger mit Leben gefüllt werden. Vor diesem Hintergrund einer sich immer weiter von den Wählern entfernenden Politikerklasse und der Abgabe nationalstaatlicher Kompetenzen an intransparente suprastaatliche Organisationen, läuft die Demokratie Gefahr, ihrem Verfall und schließlich ihrem Ende entgegen zu sehen. Parteien und Parlamente verlieren an faktischer Politikmächtigkeit sowie an Legitimation im Urteil sowohl der wirtschaftlich Mächtigen als auch des Volkes.

Frankreich als Vorreiter für das "Fernsehen der Zukunft"?


(Foto: Le Collège du CSA)
Ab 1.1.2009 darf in den staatlichen Sendern Frankreichs auf Weisung von Präsident Nikolas Sarkozy ab 20 Uhr keine Werbung mehr ausgestrahlt werden. Ab 1.12.2011, (dann wird in Frankreich endgültig auf digitalisiertes Fernsehen umgestellt) gilt dann ein totales Werbeverbot. Die staatlichen Fernsehsender müssen ab sofort um ihre finanzielle und politische Unabhängigkeit fürchten.

Das Fernsehen der Zukunft wird in Frankreich nicht von Journalisten ausgedacht und gemacht, sondern vom Präsidenten im Elysée-Palast. Fragen wurden bei der Pressekonferenz nicht zugelassen, Journalisten und Medienmächtige dienten als Staffage. Sarkozy setzte unbeirrt von monatelangen Protesten seinen Weg zur Medienmachtergreifung fort. Seine Ankündigung: Niemand anders als er, Nicolas Sarkozy, Chef der Exekutive im französischen Staat, werde künftig den Chef der staatlichen Fernsehsender ernennen und nicht mehr der Unabhängige Hohe Medienrat (CSA):

"Die Sachen müssen klar sein. Es gibt einen Aktionär, dieser Aktionär ernennt einen Präsidenten. Es gibt einen Hohen Medienrat CSA, dieser gibt seine Meinung ab. Voilà. Das ist ein demokratisches System, wo man versteht, wer was wie macht."

In einem Halbsatz erklärte ein Elyséesprecher, dass die Regelung künftig auch für die staatlichen Hörfunksender gelte. Frankreichs Weltzeitung Le Monde verurteilte die Maßnahme als "Mischung aus Zynismus und Brutalität", die Vereinigung der Fernsehproduzenten als "Kriegserklärung gegen die Kultur und Intelligenz". Mit öffentlich-rechtlichem Fernsehen hat die Bilderwelt im Sarkozy-Reich künftig also nichts mehr zu tun, eher mit traurigen Erinnerungen an eine Epoche des staatlich gelenkten Rundfunks, die nun wieder Auferstehung feiert, kritisiert der sozialistische Abgeordnete Arnaud Montebourg:

"Wir müssen jetzt von Propaganda sprechen, es geht um den Einsatz der Medien als Kriegswaffen. Das heißt, wenn Sie eine äußerst unpopuläre Politik betreiben, dann benutzen Sie die Medien, um Ihre Politik zu ummänteln. Das ist genau das, was die Regierung macht. Sie kontrolliert immer stärker die Medien. Wir haben es hier mit einer Strategie zu tun, die darauf abzielt, die Propagandakraft der Regierenden zu verstärken."

Sarkozy bezeichnet seinen Frontalangriff hingegen als Ende der Tyrannei der Einschaltquote und als größte Fernsehreform seit 20 Jahren. Ab 1. Januar verhängte er im staatlichen Fernsehen ein Werbeverbot ab 20 Uhr, das ab Ende 2011 ganztägig gültig sein wird. Damit will er im öffentlichen Fernsehen für mehr Freiheit und Qualität sorgen.

"Ich möchte ein öffentliches französisches Fernsehen, das weltweit zu einer Referenz wird. Ich habe genug davon, dass man mich, wenn ich auf Reisen bin, auf die öffentlichen Fernsehsender anderer Länder verweist."

Monatelang wurde über die wahren Hintergründe des Werbeverbots spekuliert. In dieser Woche veröffentlichte der staatliche Regionalsender France 3 einen vertraulichen Bericht, den der noch marktbeherrschende, aber krisengeschüttelte Privatsender TF1 Ende vergangenen Jahres an Präsident Sarkozy geschickt hatte. TF1-Chef Martin Bouygues, Trauzeuge Sarkozys, bat darin seinen Freund ein Werbestopp für das staatliche Fernsehen zu erlassen. Gesagt, getan. Mit einem Handstreich wischte Sarkozy die 850 Millionen Euro Werbeeinnahmen der staatlichen Sender vom Tisch. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Werbeeinnahmen für TF1 werden von einer unabhängigen Consulting-Firma auf 350 Millionen Euro jährlich geschätzt. Die Privat-Sender sollen nur geringfügig für ihre zusätzlichen Werbeeinnahmen besteuert werden. Zur Kasse gebeten werden vor allem die Internet- und Mobilfunk-Anbieter.

Yves Le Mouel vom Französischen Verband der Telekom-Unternehmen:

"Wir denken, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist. Es respektiert nicht das Prinzip der Steuergerechtigkeit. Außerdem gibt es auch ein Problem mit dem europäischen Recht, das wir in Brüssel geltend machen werden."

Italiens Regierung beschließt Immunitätsgesetz

Rom - Die italienische Regierung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der Ermittlungen gegen die Inhaber der fünf höchsten Staatsämter verbietet. Nach Ansicht von Kritikern will Ministerpräsident Silvio Berlusconi damit vor allem einen gegen ihn laufenden Korruptionsprozess abwenden. Seine Regierung hatte das Immunitätsgesetz bereits im Sommer 2003 verabschiedet, es wurde aber später vom Obersten Gericht in Rom für verfassungswidrig erklärt. Jetzt will Berlusconi das Gesetz erneut durchs Parlament bringen, wo er in beiden Kammern über eine komfortable Mehrheit verfügt.

Der Medienmilliardär steht in Mailand wegen Bestechung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 1997 dem britischen Anwalt David Mills 600 000 Dollar gezahlt zu haben, damit dieser in Prozessen gegen Berlusconis Konzern Mediaset Falschaussagen mache.
Nach der Kabinettssitzung am Freitag betonte Berlusconi, das Immunitätsgesetz sei "notwendig", um diejenigen vor "parteiischen Prozessen" zu schützen, die im Land die Verantwortung tragen. Die linke Opposition ist strikt gegen das Gesetz.

Um eine mögliche Verurteilung Berlusconis abzuwenden, hat die Regierung in einem ersten Schritt bereits am Dienstag im Senat ein anderes Gesetzespaket verabschiedet: Demnach sollen alle Verfahren, bei denen es um Delikte aus der Zeit vor Juni 2002 geht, für zwölf Monate ruhen. Die Gerichte sind stattdessen aufgerufen, sich auf schwerwiegende Tatbestände wie Mafia-Verbrechen oder Terrorismus zu konzentrieren. Die Opposition stimmte gegen die Pläne und hat den Dialog mit Berlusconi vorläufig abgebrochen.

Bereits in der Vergangenheit liefen zeitweise ein halbes Dutzend Prozesse gegen den 71 Jahre alten Medienunternehmer und Politiker. Jedoch konnte Berlusconi eine endgültige Verurteilung immer rechtzeitig abwenden. Manche Taten galten als verjährt, bei anderen Verfahren wurden Urteile in höheren Instanzen wieder aufgehoben.

Freitag, 20. Juni 2008

Europaparlament schafft strengere Regeln für illegale Einwanderung - Rückführungsrichtlinie verabschiedet


Am 18. Juni 2008 hat das Europäische Parlament in Straßburg die EU- Rückführungsrichtlinie
angenommen und so den zwischen dem Berichterstatter des EP, Manfred Weber (CSU), und dem Ministerrat ausgehandelten Kompromiss angenommen. Die Rückführungsrichtlinie ist „eine Etappe auf dem Weg zu einer gemeinsamen EU-Einwanderungspolitik“ so der Pressedient des Parlaments, sie schreibt fest, dass illegale Einwanderer Europa verlassen müssen. Das Rückführungsverfahren wird an Mindeststandards gekoppelt.

369 Abgeordnete stimmten für die Richtlinie, 197 dagegen, 106 enthielten sich. Änderungsanträge von SPE, Grünen und der Vereinigten Europäischen Linken, die auf eine Verbesserung der Situation der von einer Rückführung Betroffenen zielten, wurden ebenso abgelehnt wie zwei Änderungsanträge, die die Richtlinie insgesamt zurückweisen wollten. Die Mitgliedsstaaten haben nun 24 Monate Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Umsetzung der Prozesskostenhilfe. Hierfür gilt eine Frist von 36 Monaten.

"Eurozentrische Ungeheuerlichkeit dieser "Abschieberichtlinie"

Die jetzt vom Europäischen Parlament gegen den Widerstand der Nichtregierungsorganisationen und eines Teils der Parlamentarier beschlossene Rückführungsrichtlinie wird mit ihrer Harmonisierung auf niedrigstem Niveau dem europäischen Asylsystem weiteren Schaden zufügen, so die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL, die ein Programm zur dauerhaften Aufnahme von Flüchtlingen fordert. Nach Ansicht von PRO ASYL werden längere Haft in vielen Staaten die Folge der neuen Regelung sein. Die "Richtlinie der Schande" stellt eine weitere Runde im europäischen Wettlauf um die schäbigste Behandlung von Flüchtlingen dar, so PRO ASYL weiter. „Während in einigen EU-Staaten Asylsuchende bereits während des Verfahrens ausnahmslos inhaftiert werden, wird die Richtlinie die Staaten animieren, von der Möglichkeit der Abschiebungshaft exzessiv Gebrauch zu machen. In einer Erklärung hat der bolivianische Präsident Evo Morales vor kurzem die eurozentrische Ungeheuerlichkeit dieser "Abschieberichtlinie" klar benannt“.

Die Organisation vertritt die Meinung, dass neben einer Abkehr von der bisher verfolgten Politik der tödlichen Abschottung der Außengrenzen auch die Gewährleistung fairer Asylverfahren dazugehört. Dringend erforderlich sei vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingskrise in den Nachbarstaaten des Iraks ein Programm zur dauerhaften Aufnahme von Flüchtlingen.

Nur 223.000 Asylanträge sind im Jahr 2007 in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU zusammengenommen gestellt worden. PRO ASYL: „Diese Zahl belegt, Europa hat seine eigene Geschichte jahrhundertelanger Emigration und Flucht verdrängt und schottet sich gnadenlos ab. Die europäischen Regierungen nehmen auch nur in sehr geringer Zahl Flüchtlinge auf, die der Verfolgung entronnen in Erstaufnahmestaaten unter schwierigsten Bedingungen leben müssen“.

Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, der CSU-Europaabgeordnete Manfred WEBER, sagte dagegen in der gestrigen Debatte, es gehe um Millionen Menschen, die sich illegal in Europa aufhalten und die "aus der Illegalität herausgeholt" werden müssen "Das Sklaventum, das wir heute dort haben, muss beendet werden". Das gehe über Legalisierung, über einen legalen Aufenthaltstitel, "aber das geht auch über eine Rückführung". Die Richtlinie bringe "große Fortschritte". So seien u.a. Mindeststandards für Kinder und Familien festgeschrieben worden, ebenso würden der Zugang zum Gesundheitswesen und zum Bildungswesen für die Kinder garantiert. Eine wirksame Rückkehrpolitik als notwendiger Bestandteil einer gut durchdachten Migrationspolitik muss mit "klaren, nachvollziehbaren und fairen" Vorschriften unterlegt werden, heißt es in der Richtlinie.

Frist zwischen sieben und 30 Tagen für freiwillige Ausreise

"Die freiwillige Rückkehr ist der Rückführung vorzuziehen", so die Richtlinie, sofern das Rückkehrverfahren dadurch nicht gefährdet wird. Die Richtlinie legt den Zeitraum der freiwilligen Rückkehr auf sieben bis 30 Tage fest. Erfolgt die Rückreise nicht freiwillig, beginnt das Rückführungsverfahren. Sollte die Gefahr vorliegen, dass der illegale Einwanderer abtaucht, so kann dieser in Abschiebehaft genommen werden. "Die Haftdauer soll so kurz wie möglich sein und sich nur auf die Dauer der laufenden Abschiebungsvorkehrungen erstrecken, die mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen sind", heißt es in der Richtlinie.

Sechs Monate Haftzeit, verlängerbar auf 18 Monate

Die Haftzeit beträgt maximal sechs Monate, kann jedoch auf bis zu 18 Monate verlängert werden, sollte der Betroffene nicht kooperieren oder sollte es zu Verzögerungen bei der Übermittlung der erforderlichen Unterlagen durch Drittstaaten kommen. In Deutschland gilt schon heute diese Höchstdauer. Manfred Weber erklärte in der Debatte dazu, dass es neun Mitgliedstaaten in der Europäischen Union gebe, die heute keine Haftdauerbegrenzung haben, darunter Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, den Niederlanden, Großbritannien und Schweden. Die Richtlinie verbessere die Situation in diesen Staaten. Zudem müsse die Abschiebehaftdauer so kurz wie möglich gehalten werden und eine Person dürfe nur in Haft genommen werden, wenn eine Rückführung rechtlich möglich ist. Die "Zermürbungstaktik", die heute angewandt werde, sei damit zukünftig in der EU untersagt.

Wurde die Inhaftnahme von einer Verwaltungsbehörde angeordnet, schreibt die Richtlinie darüber hinaus vor, dass die Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme so schnell wie möglich nach Haftbeginn "innerhalb kurzer Frist" gerichtlich überprüft werden muss.


Grundsatz der Nichtzurückweisung

Grundsätzlich gilt, dass nur in sichere Länder abgeschoben werden darf. Kein Flüchtling darf zurück in ein Land geschickt werden, in dem sein Leben in Gefahr sein könnte. Rat und Parlament werden dazu gemeinsam eine Liste erstellen, welche Länder als sichere Länder gelten. Bei der Umsetzung der Richtlinie berücksichtigen die Mitgliedstaaten in gebührender Weise das Wohl des Kindes, die familiären Bindungen, den Gesundheitszustand der betreffenden Person und halten den Grundsatz der Nichtzurückweisung ein.

Haftbedingungen - Besondere Aufmerksamkeit für schutzbedürftige Personen

Die Inhaftierung erfolgt grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen. In Haft genommenen Personen wird auf Wunsch gestattet, zu gegebener Zeit mit Rechtsvertretern, Familienangehörigen und den zuständigen Konsularbehörden Kontakt aufzunehmen.
Besondere Aufmerksamkeit, so die Richtlinie, gilt der Situation schutzbedürftiger Personen. Medizinische Notfallversorgung und die unbedingt erforderliche Behandlung von Krankheiten wird gewährt. Darüber hinaus wird "einschlägig tätigen zuständigen nationalen und internationalen Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen" ermöglicht, die Hafteinrichtungen zu besuchen.

Inhaftierung von Minderjährigen und Familien "nur im äußersten Falle"

Bei unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen wird Haft "nur im äußersten Falle und für die kürzestmögliche angemessene Dauer" eingesetzt. Bis zur Abschiebung in Haft genommene Familien müssen eine gesonderte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet.

In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen einschließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten. Unbegleitete Minderjährige müssen so weit wie möglich in Einrichtungen untergebracht werden, die personell und materiell zur Berücksichtigung ihrer altersgemäßen Bedürfnisse in der Lage sind. "Dem Wohl des Kindes ist im Zusammenhang mit der Abschiebehaft bei Minderjährigen Vorrang einzuräumen", so die Richtlinie.

Abschiebung unbegleiteter Minderjähriger

Vor Abschiebung eines unbegleiteten Minderjährigen aus ihrem Hoheitsgebiet vergewissern sich die Behörden der Mitgliedstaaten, dass der Minderjährige einem Mitglied seiner Familie, einem offiziellen Vormund oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung im Rückkehrstaat übergeben wird.

Zugleich wird vor Ausstellung einer Rückkehrentscheidung für einen unbegleiteten Minderjährigen "Unterstützung durch geeignete Stellen" unter gebührender Berücksichtigung des Wohles des Kindes gewährt.

Fünfjähriges Wiedereinreiseverbot

In der Richtlinie ist ein fünfjähriges Wiedereinreiseverbot vorgesehen, falls keine Frist für eine freiwillige Ausreise eingeräumt wurde oder falls der Rückkehrverpflichtung nicht nachgekommen wurde. Die fünfjährige Frist kann verlängert werden, wenn der Betroffene eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit darstellt.

Prozesskostenhilfe

Strittig war lange Zeit die Gewährung von Prozesskostenhilfe für illegale Einwanderer, die nicht über ausreichende Mittel verfügen. Die Mitgliedstaaten müssen, so die Richtlinie, sicherstellen, dass auf Antrag die erforderliche Rechtsberatung gemäß einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Bestimmungen zur Prozesskostenhilfe kostenlos gewährt wird. In Deutschland gibt es Prozesskostenhilfe nur dann, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

Eine Möglichkeit für die Finanzierung von Prozesskosten stellt der 2006 von Kommission, Rat und EP beschlossene Rückkehr-Fonds dar. Dieser Fonds ist für den Zeitraum von 2008 - 2013 mit insgesamt 676 Millionen Euro ausgestattet.

Notlagen

Führt eine "außergewöhnlich große Zahl" von Drittstaatsangehörigen, deren Rückkehr sicherzustellen ist, zu einer "unvorhersehbaren Überlastung der Kapazitäten der Hafteinrichtungen" eines Mitgliedstaats oder seines Verwaltungs- oder Justizpersonals, können die für die gerichtliche Überprüfung festgelegten Fristen verlängert und die Haftbedingungen geändert werden.

Frankreich schiebt 15.000 Ausländer in fünf Monaten ab - 80 Prozent mehr als im Vorjahr


Paris, 20. Juni 2008/hn - Die Situation für illegale Einwanderer hat sich in Frankreich drastisch verschärft. Seit Anfang des Jahres wurden mehr als zehntausend Ausländer ohne Papiere ausgewiesen, wie Einwanderungsminister Brice Hortefeux mitteilen lies. „Ein spektakulärer Fortschritt", wie der Minister bekanntgab.

Die von Frankreichs konservativer Regierung angekündigten Maßnahmen gegen illegale Einwanderer wurden konsequent umgesetzt, wie die jüngst vorgelegten Zahlen beweisen. Frankreich hat in den ersten fünf Monaten dieses Jahres knapp 15.000 Ausländer abgeschoben, die keine Aufenthaltsgenehmigung besaßen. Das sind rund 80 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Die Grande Nation will bis Ende des Jahres 26.000 Ausländer ohne Bleiberecht in ihre Heimat zurückzubringen. Zugleich seien aber rund 37 Prozent mehr Ausländer rechtmäßig zum Arbeiten nach Frankreich gekommen, sagte der französische Einwanderungsminister Brice Hortefeux am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Paris.

Hortefeux warb bei der Pressekonferenz, für den von Frankreich vorgeschlagenen europäischen Einwanderungspakt. Eine gemeinsame Einwanderungspolitik sei einer der vier Stützpfeiler der französischen EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli beginnt, sagte der Minister. Paris will den Einwanderungspakt am 7. und 8. Juli beim informellen Treffen der EU-Innen- und Justizminister offiziell vorstellen.

Dabei soll es für illegale Zuwanderer künftig schwerer werden, nach Europa zu gelangen. Gleichzeitig sollen hochqualifizierte Einwanderer bessere Chancen bekommen, in der EU Arbeit zu finden. Auf diese Grundzüge einer neuen Flüchtlings- und Einwanderungspolitik einigte sich diese Woche die Europäische Kommission in Brüssel. „Wir wollen keine Festung Europa. Aber wenn wir die illegale Einwanderung nicht eindämmen, kann die Bevölkerung legale Zuwanderung nicht positiv betrachten“, sagte Vize-Kommissions-Präsident Jacques Barrot. Die Einwanderung zu steuern, werde eines der wichtigsten Projekte der nächsten Jahre.

Die Vorschläge der EU-Kommission ergänzen die Pläne der französischen Regierung, unter ihrer EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte einen gemeinsamen „Immigrationspakt“ zu schmieden: So sollen die Außengrenzen besser geschützt werden – etwa durch die Stärkung der Grenzschutzagentur Frontex. Außerdem sollen Visa für Einwanderer ab 2011 mit biometrischen Daten ausgestattet werden.

Auch Strafen für Arbeitgeber sind vorgesehen, die Menschen illegal beschäftigen. In der Asylpolitik will Barrot ein EU-Büro zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Entscheidungen in Flüchtlingsfragen schaffen. Außerdem sollen Regelungen gefunden werden, wie Flüchtlinge gleichmäßiger auf die EU-Staaten verteilt werden können.

Auf der anderen Seite will die EU-Kommission legale Zuwanderung fördern, um dringend benötigte Fachkräfte nach Europa zu locken. Barrot verwies dabei auf den Vorschlag für eine sogenannte Bluecard, die qualifizierten Arbeitnehmern aus Drittländern die Niederlassung in Europa erleichtern soll. Ein Gesetzesvorschlag zu Saisonarbeitern sei ebenfalls geplant. Jedes Jahr kommen bis zu zwei Millionen Zuwanderer aus Drittstaaten nach Europa. Im vorigen Jahr lebten 18,8 Millionen Nicht-EU-Bürger in der EU.

Donnerstag, 19. Juni 2008

EU- Parlament stimmt gegen Energie-Vorschläge von Sarkozy und Merkel

18.06.2008 Straßburg. Die Reform der EU-Elektrizitätsmärkte ist weiterhin in der Schwebe. Den von Deutschland und Frankreich vor zwei Wochen im EU-Ministerrat durchgesetzten Alternativplan, nach dem Energiekonzerne ihre Netze unter strenger Aufsicht behalten dürfen, lehnte das Plenum am Mittwoch in Straßburg mit 381 zu 261 Stimmen ab.

Das Europäische Parlament hat dafür das sog. "Energiepaket" verabschiedet und sich für eine "umfassende eigentumsrechtliche Entflechtung" von Stromproduktion und -verteilung ausgesprochen. Mit dem Energiepaket soll das Funktionieren des europäischen Elektrizitätsbinnenmarkts gefördert und der Wettbewerb gestärkt werden. Ziel ist der Aufbau eines gemeinsamen Netzes sowie die Gewährleistung einer umfassenden, allgemein zugänglichen, sicheren und nachhaltigen Energieversorgung.

Das Paket besteht aus drei Teilen: einer "Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt", einer Verordnung über "die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel" sowie einer Verordnung zur "Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden."

Ursprünglich wollte die EU-Kommission Konzerne wie Eon, RWE, Gaz de France oder Electricité de France zerschlagen, hatte sich aber auf Druck von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsidenten Nicolas Sarkozy auf den Alternativplan eingelassen. Da die EU-Staaten und das Parlament die Energiemarktreform gemeinsam beschließen müssen, steht jetzt eine schwierige Kompromisssuche bevor - mit ungewissem Ausgang. Um den Ratskompromiss umzustoßen, muss das Parlament in zweiter Lesung mit absoluter Mehrheit gegenhalten.

Bei weiteren Verhandlungen im Ministerrat werden Länder wie Portugal, die Niederlande, Spanien und Dänemark vor allem darauf pochen, dass ihre bereits entflochtenen Energieproduzenten und Netzbetreiber eine Schutzklausel bekommen, um nicht von integrierten Energieriesen aus Deutschland oder Frankreich übernommen werden zu können. Andernfalls sei die Voraussetzung für den Kompromiss nicht mehr gegeben, heißt es in ihrer Erklärung.

Die Zerschlagungsbefürworter im Parlament gaben sich kämpferisch. "Wir unterstützen den Ratskompromiss nicht und sind entschlossen, die Zerschlagung voranzutreiben", sagte die britische Labour-Abgeordnete Eluned Morgan, die das Gesetzespaket für den Elektrizitätsbinnenmarkt durch das Parlament steuert. "Wenn der Rat auf uns zukommt, werden wir uns aber einem Kompromiss nicht verweigern."

Über den Gassektor soll das Plenum des Parlaments im Juli abstimmen. Anders als für den Strommarkt hat der Industrieausschuss hier empfohlen, den Gasanbietern das Eigentum zu lassen, wenn sie genug in die Netze investieren und Rivalen ungehinderten Netzzugang garantieren.

Die von deutschen Abgeordneten angeführten Zerschlagungsgegner im Parlament sind zuversichtlich, bis zur zweiten Lesung im Herbst auch für den Strommarkt eine Mehrheit für eine Alternative zur Zerschlagung zu erhalten. "Es gibt eine starke Minderheit gegen die Zwangstrennung", sagte die Vorsitzende des Industrieausschusses, Angelika Niebler (CSU). Um den Ratskompromiss umzustoßen, muss das Parlament in zweiter Lesung mit absoluter Mehrheit gegenhalten. "Das wird kaum möglich sein", sagte Bernhard Rapkay, Vorsitzender der SPD-Abgeordneten.

"Umfassende eigentumsrechtliche Entflechtung"

Das Parlament hat sich für eine "umfassende eigentumsrechtliche Entflechtung" der Übertragungsnetze und der Übertragungsbetreiber ausgesprochen. Damit plädierten die Abgeordneten für die am weitesten gehende Option. Die EU-Kommission hatte in ihrem Vorschlag sowohl die eigentumsrechtliche Entflechtung als auch die Möglichkeit vorgesehen, dass die Energieunternehmen die Übertragungsnetze weiterhin besitzen dürfen, der Betrieb jedoch von unabhängigen Unternehmen gewährleistet wird. Auf diese Weise soll etwa der Marktzugang für Stromanbieter erleichtert werden. Diese zweite Option wurde von den Abgeordneten verworfen.

Ebenso lehnte das Parlament einen u.a. von der deutschen Bundesregierung ins Spiel gebrachten sog. "dritten Weg" ab. Dementsprechend hätten die Mitgliedstaaten zusätzlich zu den beiden genannten Optionen die Möglichkeit, die Stromnetze in operativ unabhängige Unternehmen zu überführen, die jedoch eigentumsrechtlich beim Stromkonzern verbleiben können.

Energiearmut bekämpfen - Rechte schutzbedürftiger Kunden

Die Abgeordneten verlangen gezielte Maßnahmen, um die "Energiearmut" zu bekämpfen und eine ausreichende Stromversorgung für schutzbedürftige Kunden zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten müssen nationale energiepolitische Aktionspläne erstellen und geeignete Maßnahmen ergreifen, damit die Zahl der in Energiearmut lebenden Menschen sinkt. Derartige Maßnahmen können Leistungen der Systeme der sozialen Sicherheit, Zuschüsse für Verbesserungen der Energieeffizienz und Energieerzeugung mit möglichst niedrigen Preisen umfassen.

Die Abgeordneten verstehen unter "Energiearmut“ eine Situation, in der ein Haushalt finanziell außerstande ist, den Wohnraum in einem angemessenen Maß zu heizen, das auf den von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Werten beruht.

Des Weiteren müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass für schutzbedürftige Kunden ein angemessener Schutz besteht, einschließlich des Verbots, Rentner und Behinderte im Winter von der Versorgung auszuschließen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem Maßnahmen zum Schutz von Endkunden in abgelegenen Gebieten treffen.

Lieferantenwechsel erleichtern

Bislang müssen Lieferanten in jedem EU-Mitgliedsland andere Voraussetzungen für die Belieferung von Kunden erfüllen. Diese unterschiedlichen Marktregeln und rechtlichen Verpflichten stellen erhebliche Markteintrittsschranken dar. Dies möchte das EP beenden. Die Mitgliedstaaten müssen daher sicherstellen, dass alle Kunden das Recht haben, von einem Lieferanten aus einem anderen EU-Mitgliedsland versorgt zu werden, ohne dass dieser weitere Voraussetzungen erfüllen muss. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass zugelassene Kunden tatsächlich problemlos und innerhalb von zwei Wochen zu einem neuen Lieferanten wechseln können.

Charta der Rechte der Energieverbraucher

Das EP möchte alle Die Verbraucher klar und verständlich über ihre Rechte gegenüber dem Energiesektor informieren. Die EU-Kommission wird daher aufgefordert, eine allen zugängliche, benutzerfreundliche Charta vorzulegen, die die im EU-Recht verankerten Rechte der Energieverbraucher enthält. Die Stromversorger müssen gewährleisten, dass alle Verbraucher eine Kopie der Charta erhalten und dafür sorgen, dass diese der Öffentlichkeit zugänglich ist.

Um die Verbraucher besser zu informieren, spricht sich das EP auch dafür aus, den Anteil der einzelnen Energiequellen am Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im vorangegangenen Jahr verwendet hat, verständlich und für alle Mitgliedstaaten einheitlich aufzubereiten, so dass die Angaben leicht verglichen werden können.

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt - Einführung von "Preissetzungsformeln"

Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten von den EU-Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts und des Umweltschutzes. Zu diesen Maßnahmen gehören Energieeffizienz-/Nachfragesteuerungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Bekämpfung von Klimaveränderungen und Maßnahmen für Versorgungssicherheit.

Um die Energieeffizienz zu fördern, beauftragen die nationalen Regulierungsbehörden die Elektrizitätsunternehmen, "Preissetzungsformeln" einzuführen, die höhere Preise bei höheren Verbrauchsniveaus vorsehen. Auch muss die Einführung von Maßnahmen zur Optimierung der Energienutzung, vor allem in Zeiten der Spitzenlast, gefördert werden.

Solche Preissetzungsformeln sollen in Verbindung mit der Einführung "intelligenter Stromzähler und intelligenter Netze" ein im Sinn der Energieeffizienz vorteilhaftes Verhalten begünstigen und möglichst niedrige Kosten für Haushaltskunden, besonders für von Energiearmut betroffene Haushalte, bewirken.

Unabhängige Agentur mit Entscheidungsbefugnissen

Mit seinem heutigen Votum hat das EP auch die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden mit größerer Unabhängigkeit und mehr Entscheidungsbefugnissen ausgestattet, so dass sie ihre Regulierungsaufgaben "effizient, transparent, auf tragfähige Gründe gestützt und vor allem unabhängig" erfüllen kann. Die Agentur soll auf diese Weise in die Lage versetzt werden, Fälle mit grenzüberschreitender Dimension zu bearbeiten und für eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern und den nationalen Energieregulierungsbehörden zu sorgen. Begleitet wird diese Ausweitung der Befugnisse durch eine größere Rechenschaftspflicht sowie größere Anforderungen hinsichtlich Transparenz.

Gründung eines Europäischen Netzes der Übertragungsnetzbetreiber

Hinsichtlich der "Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel" betonen die Abgeordneten dass alle Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen des zu gründenden Europäischen Netzes der Übertragungsnetzbetreiber auf EU-Ebene zusammenarbeiten müssen (Bericht Alejo VIAL-QUADRAS, EVP-ED, ES). So soll das optimale Management, die solide technische Entwicklung des europäischen Übertragungsnetzes gewährleistet sowie die Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarkts vorangebracht werden.

Das Europäische Netz der Übertragungsnetzbetreiber arbeitet auf der Basis der von der Agentur erlassenen Leitlinien die Netzkodizes aus, die dann von der Agentur angenommen werden. Diese Netzkodizes erstrecken sich u.a. auf Regeln für Sicherheit, Zuverlässigkeit, Interoperabilität und Notfälle, Regeln für Netzanschluss und Netzzugang, Regeln für die Netztransparenz sowie Energieeffizienz bei Stromnetzen.

Aufgaben der Agentur

Zu den Aufgaben der Agentur gehören nach Auffassung der Abgeordneten u.a. die Überwachung der Kodizes durch das Europäische Netz der Übertragungsnetzbetreiber sowie die Genehmigung dessen des Zehnjahresinvestitionsplans. Darüber hinaus genehmigt sie die vom Europäischen Netz der Übertragungsnetzbetreiber ausgearbeiteten Kodizes sowie Entscheidungen zu allen technischen Angelegenheiten, um ein wirksames und zuverlässiges Funktionieren des Energiebinnenmarktes zu gewährleisten. Werden Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel nicht beseitigt, können Sanktionen verhängt werden.

Ferner ermittelt die Agentur sowohl den konjunkturbedingten als auch den im Hinblick auf die Versorgungssicherheit bestehenden Speicherbedarf der EU und legt Leitlinien für Investitionen in Infrastrukturen für Erzeugung und Übertragungs- und Fernleitungsnetze fest. Zugleich koordiniert sie auf Gemeinschaftsebene die nationalen Mechanismen für die Bewältigung von Energiekrisen.

Schließlich überwacht die Agentur den grenzüberschreitenden Handel sowie die Entwicklungen auf dem Elektrizitäts- und den Erdgasmarkt und insbesondere die Endverkaufspreise für Erdgas und Strom.