Donnerstag, 19. Juni 2008

EU- Parlament stimmt gegen Energie-Vorschläge von Sarkozy und Merkel

18.06.2008 Straßburg. Die Reform der EU-Elektrizitätsmärkte ist weiterhin in der Schwebe. Den von Deutschland und Frankreich vor zwei Wochen im EU-Ministerrat durchgesetzten Alternativplan, nach dem Energiekonzerne ihre Netze unter strenger Aufsicht behalten dürfen, lehnte das Plenum am Mittwoch in Straßburg mit 381 zu 261 Stimmen ab.

Das Europäische Parlament hat dafür das sog. "Energiepaket" verabschiedet und sich für eine "umfassende eigentumsrechtliche Entflechtung" von Stromproduktion und -verteilung ausgesprochen. Mit dem Energiepaket soll das Funktionieren des europäischen Elektrizitätsbinnenmarkts gefördert und der Wettbewerb gestärkt werden. Ziel ist der Aufbau eines gemeinsamen Netzes sowie die Gewährleistung einer umfassenden, allgemein zugänglichen, sicheren und nachhaltigen Energieversorgung.

Das Paket besteht aus drei Teilen: einer "Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt", einer Verordnung über "die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel" sowie einer Verordnung zur "Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden."

Ursprünglich wollte die EU-Kommission Konzerne wie Eon, RWE, Gaz de France oder Electricité de France zerschlagen, hatte sich aber auf Druck von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsidenten Nicolas Sarkozy auf den Alternativplan eingelassen. Da die EU-Staaten und das Parlament die Energiemarktreform gemeinsam beschließen müssen, steht jetzt eine schwierige Kompromisssuche bevor - mit ungewissem Ausgang. Um den Ratskompromiss umzustoßen, muss das Parlament in zweiter Lesung mit absoluter Mehrheit gegenhalten.

Bei weiteren Verhandlungen im Ministerrat werden Länder wie Portugal, die Niederlande, Spanien und Dänemark vor allem darauf pochen, dass ihre bereits entflochtenen Energieproduzenten und Netzbetreiber eine Schutzklausel bekommen, um nicht von integrierten Energieriesen aus Deutschland oder Frankreich übernommen werden zu können. Andernfalls sei die Voraussetzung für den Kompromiss nicht mehr gegeben, heißt es in ihrer Erklärung.

Die Zerschlagungsbefürworter im Parlament gaben sich kämpferisch. "Wir unterstützen den Ratskompromiss nicht und sind entschlossen, die Zerschlagung voranzutreiben", sagte die britische Labour-Abgeordnete Eluned Morgan, die das Gesetzespaket für den Elektrizitätsbinnenmarkt durch das Parlament steuert. "Wenn der Rat auf uns zukommt, werden wir uns aber einem Kompromiss nicht verweigern."

Über den Gassektor soll das Plenum des Parlaments im Juli abstimmen. Anders als für den Strommarkt hat der Industrieausschuss hier empfohlen, den Gasanbietern das Eigentum zu lassen, wenn sie genug in die Netze investieren und Rivalen ungehinderten Netzzugang garantieren.

Die von deutschen Abgeordneten angeführten Zerschlagungsgegner im Parlament sind zuversichtlich, bis zur zweiten Lesung im Herbst auch für den Strommarkt eine Mehrheit für eine Alternative zur Zerschlagung zu erhalten. "Es gibt eine starke Minderheit gegen die Zwangstrennung", sagte die Vorsitzende des Industrieausschusses, Angelika Niebler (CSU). Um den Ratskompromiss umzustoßen, muss das Parlament in zweiter Lesung mit absoluter Mehrheit gegenhalten. "Das wird kaum möglich sein", sagte Bernhard Rapkay, Vorsitzender der SPD-Abgeordneten.

"Umfassende eigentumsrechtliche Entflechtung"

Das Parlament hat sich für eine "umfassende eigentumsrechtliche Entflechtung" der Übertragungsnetze und der Übertragungsbetreiber ausgesprochen. Damit plädierten die Abgeordneten für die am weitesten gehende Option. Die EU-Kommission hatte in ihrem Vorschlag sowohl die eigentumsrechtliche Entflechtung als auch die Möglichkeit vorgesehen, dass die Energieunternehmen die Übertragungsnetze weiterhin besitzen dürfen, der Betrieb jedoch von unabhängigen Unternehmen gewährleistet wird. Auf diese Weise soll etwa der Marktzugang für Stromanbieter erleichtert werden. Diese zweite Option wurde von den Abgeordneten verworfen.

Ebenso lehnte das Parlament einen u.a. von der deutschen Bundesregierung ins Spiel gebrachten sog. "dritten Weg" ab. Dementsprechend hätten die Mitgliedstaaten zusätzlich zu den beiden genannten Optionen die Möglichkeit, die Stromnetze in operativ unabhängige Unternehmen zu überführen, die jedoch eigentumsrechtlich beim Stromkonzern verbleiben können.

Energiearmut bekämpfen - Rechte schutzbedürftiger Kunden

Die Abgeordneten verlangen gezielte Maßnahmen, um die "Energiearmut" zu bekämpfen und eine ausreichende Stromversorgung für schutzbedürftige Kunden zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten müssen nationale energiepolitische Aktionspläne erstellen und geeignete Maßnahmen ergreifen, damit die Zahl der in Energiearmut lebenden Menschen sinkt. Derartige Maßnahmen können Leistungen der Systeme der sozialen Sicherheit, Zuschüsse für Verbesserungen der Energieeffizienz und Energieerzeugung mit möglichst niedrigen Preisen umfassen.

Die Abgeordneten verstehen unter "Energiearmut“ eine Situation, in der ein Haushalt finanziell außerstande ist, den Wohnraum in einem angemessenen Maß zu heizen, das auf den von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Werten beruht.

Des Weiteren müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass für schutzbedürftige Kunden ein angemessener Schutz besteht, einschließlich des Verbots, Rentner und Behinderte im Winter von der Versorgung auszuschließen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem Maßnahmen zum Schutz von Endkunden in abgelegenen Gebieten treffen.

Lieferantenwechsel erleichtern

Bislang müssen Lieferanten in jedem EU-Mitgliedsland andere Voraussetzungen für die Belieferung von Kunden erfüllen. Diese unterschiedlichen Marktregeln und rechtlichen Verpflichten stellen erhebliche Markteintrittsschranken dar. Dies möchte das EP beenden. Die Mitgliedstaaten müssen daher sicherstellen, dass alle Kunden das Recht haben, von einem Lieferanten aus einem anderen EU-Mitgliedsland versorgt zu werden, ohne dass dieser weitere Voraussetzungen erfüllen muss. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass zugelassene Kunden tatsächlich problemlos und innerhalb von zwei Wochen zu einem neuen Lieferanten wechseln können.

Charta der Rechte der Energieverbraucher

Das EP möchte alle Die Verbraucher klar und verständlich über ihre Rechte gegenüber dem Energiesektor informieren. Die EU-Kommission wird daher aufgefordert, eine allen zugängliche, benutzerfreundliche Charta vorzulegen, die die im EU-Recht verankerten Rechte der Energieverbraucher enthält. Die Stromversorger müssen gewährleisten, dass alle Verbraucher eine Kopie der Charta erhalten und dafür sorgen, dass diese der Öffentlichkeit zugänglich ist.

Um die Verbraucher besser zu informieren, spricht sich das EP auch dafür aus, den Anteil der einzelnen Energiequellen am Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im vorangegangenen Jahr verwendet hat, verständlich und für alle Mitgliedstaaten einheitlich aufzubereiten, so dass die Angaben leicht verglichen werden können.

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt - Einführung von "Preissetzungsformeln"

Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten von den EU-Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts und des Umweltschutzes. Zu diesen Maßnahmen gehören Energieeffizienz-/Nachfragesteuerungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Bekämpfung von Klimaveränderungen und Maßnahmen für Versorgungssicherheit.

Um die Energieeffizienz zu fördern, beauftragen die nationalen Regulierungsbehörden die Elektrizitätsunternehmen, "Preissetzungsformeln" einzuführen, die höhere Preise bei höheren Verbrauchsniveaus vorsehen. Auch muss die Einführung von Maßnahmen zur Optimierung der Energienutzung, vor allem in Zeiten der Spitzenlast, gefördert werden.

Solche Preissetzungsformeln sollen in Verbindung mit der Einführung "intelligenter Stromzähler und intelligenter Netze" ein im Sinn der Energieeffizienz vorteilhaftes Verhalten begünstigen und möglichst niedrige Kosten für Haushaltskunden, besonders für von Energiearmut betroffene Haushalte, bewirken.

Unabhängige Agentur mit Entscheidungsbefugnissen

Mit seinem heutigen Votum hat das EP auch die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden mit größerer Unabhängigkeit und mehr Entscheidungsbefugnissen ausgestattet, so dass sie ihre Regulierungsaufgaben "effizient, transparent, auf tragfähige Gründe gestützt und vor allem unabhängig" erfüllen kann. Die Agentur soll auf diese Weise in die Lage versetzt werden, Fälle mit grenzüberschreitender Dimension zu bearbeiten und für eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern und den nationalen Energieregulierungsbehörden zu sorgen. Begleitet wird diese Ausweitung der Befugnisse durch eine größere Rechenschaftspflicht sowie größere Anforderungen hinsichtlich Transparenz.

Gründung eines Europäischen Netzes der Übertragungsnetzbetreiber

Hinsichtlich der "Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel" betonen die Abgeordneten dass alle Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen des zu gründenden Europäischen Netzes der Übertragungsnetzbetreiber auf EU-Ebene zusammenarbeiten müssen (Bericht Alejo VIAL-QUADRAS, EVP-ED, ES). So soll das optimale Management, die solide technische Entwicklung des europäischen Übertragungsnetzes gewährleistet sowie die Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarkts vorangebracht werden.

Das Europäische Netz der Übertragungsnetzbetreiber arbeitet auf der Basis der von der Agentur erlassenen Leitlinien die Netzkodizes aus, die dann von der Agentur angenommen werden. Diese Netzkodizes erstrecken sich u.a. auf Regeln für Sicherheit, Zuverlässigkeit, Interoperabilität und Notfälle, Regeln für Netzanschluss und Netzzugang, Regeln für die Netztransparenz sowie Energieeffizienz bei Stromnetzen.

Aufgaben der Agentur

Zu den Aufgaben der Agentur gehören nach Auffassung der Abgeordneten u.a. die Überwachung der Kodizes durch das Europäische Netz der Übertragungsnetzbetreiber sowie die Genehmigung dessen des Zehnjahresinvestitionsplans. Darüber hinaus genehmigt sie die vom Europäischen Netz der Übertragungsnetzbetreiber ausgearbeiteten Kodizes sowie Entscheidungen zu allen technischen Angelegenheiten, um ein wirksames und zuverlässiges Funktionieren des Energiebinnenmarktes zu gewährleisten. Werden Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel nicht beseitigt, können Sanktionen verhängt werden.

Ferner ermittelt die Agentur sowohl den konjunkturbedingten als auch den im Hinblick auf die Versorgungssicherheit bestehenden Speicherbedarf der EU und legt Leitlinien für Investitionen in Infrastrukturen für Erzeugung und Übertragungs- und Fernleitungsnetze fest. Zugleich koordiniert sie auf Gemeinschaftsebene die nationalen Mechanismen für die Bewältigung von Energiekrisen.

Schließlich überwacht die Agentur den grenzüberschreitenden Handel sowie die Entwicklungen auf dem Elektrizitäts- und den Erdgasmarkt und insbesondere die Endverkaufspreise für Erdgas und Strom.