Mittwoch, 26. März 2008


Die Erklärung von Laeken (Teil 2)

Ein Jahr nach dem Vertrag von Nizza und der gleichnamigen Erklärung, der zufolge die institutionelle Reform auch im Anschluss an die Regierungskonferenz von 2000 fortgesetzt werden soll, hat der im belgischen Laeken tagende Europäische Rat am 15. Dezember 2001 die „Erklärung von Laeken zur Zukunft der Europäischen Union" angenommen und die Union darin zu mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz verpflichtet.

In dieser Erklärung werden 60 gezielte Fragen zur Zukunft der Union formuliert, die sich um vier große Themen ranken: Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten, Vereinfachung der Verträge, institutionelles Gefüge und Vorbereitung einer Verfassung für die europäischen Bürger. Zugleich wird ein Konvent einberufen, der nach Antworten auf diese Fragen suchen und die Teilnehmer an der Debatte über die Zukunft der Union zusammenbringen soll. Aufgabe dieses Konvents war es, die zentralen Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Entwicklung der Union zu prüfen, um so eine möglichst umfassende und transparente Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 zu gewährleisten.


Wie lässt sich die Autorität und die Effizienz der Europäischen Kommission stärken? Wie soll der Präsident der Kommission bestimmt werden: vom Europäischen Rat, vom Europäischen Parlament oder - im Wege direkter Wahlen - vom Bürger? Soll die Rolle des Europäischen Parlaments gestärkt werden? Sollen wir das  Mitentscheidungsrecht ausweiten oder nicht? Soll die Art und Weise, in der wir die  Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen, überprüft werden? Ist ein  europäischer Wahlbezirk notwendig oder soll es weiterhin im nationalen Rahmen festgelegte Wahlbezirke geben? Können beide Systeme miteinander kombiniert werden? Muss die Rolle des Rates gestärkt werden? Soll der Rat als Gesetzgeber in derselben Weise handeln wie in seiner Exekutivfunktion? Sollen im Hinblick auf eine grössere Transparenz die Tagungen des Rates - jedenfalls in seiner gesetzgeberischen Rolle – öffent-lich werden? Soll der Bürger besseren Zugang zu den Dokumenten des Rates erhalten? Wie kann schliesslich das Gleichgewicht und die gegenseitige Kontrolle zwischen den Organen gewährleistet werden?

Eine zweite Frage, ebenfalls im Zusammenhang mit der demokratischen Legiti-mierung, betrifft die Rolle der nationalen Parlamente. Sollen sie in einem neuen Organ - neben dem Rat und dem Europäischen Parlament - vertreten sein? Sollen sie eine Rolle in den Bereichen europäischen Handelns spielen, in denen das Europäische Parlament keine Zuständigkeit besitzt? Sollen sie sich auf die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten konzentrieren, indem sie beispielsweise vorab die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips kontrollieren? 

Die dritte Frage ist die, wie wir die Effizienz der Beschlussfassung und die Arbeitsweise der Organe in einer Union von etwa 30 Mitgliedstaaten verbessern können. Wie könnte die Union ihre Ziele und Prioritäten besser festlegen und besser für deren Umsetzung sorgen? Brauchen wir mehr Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit? Wie lässt sich das Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat und Europäischem Parlament vereinfachen und beschleunigen? Was soll mit dem halbjährlichen Turnus des Vorsitzes der Union geschehen? Welches ist die Rolle des Europäischen Rates? Welches ist die Rolle und die Struktur der verschiedenen Ratsformationen? Wie kann auch die Kohärenz der europäischen Aussenpolitik vergrössert werden? Wie lässt sich die Synergie zwischen dem Hohen Vertreter und dem zuständigen Kommissionsmitglied verbessern? Soll die Aussenvertretung der Union in internationalen Gremien ausgebaut werden?

Für die Europäische Union gelten zurzeit vier Verträge. Die Ziele, Zuständigkeiten und Politik-instrumente der Union sind in diesen Verträgen verstreut. Im Interesse einer grösseren Transparenz ist eine Vereinfachung unerlässlich. Hierzu können Fragen gestellt werden, die sich in vier Bündeln zusammenfassen lassen. Ein erstes Fragenbündel betrifft die Vereinfachung der bestehenden Verträge ohne inhaltliche Änderungen. Soll die Unter-scheidung zwischen Union und Gemeinschaften überprüft werden? Was soll mit der Einteilung in drei Säulen geschehen?

Sodann stellen sich die Fragen nach einer möglichen Neuordnung der Verträge. Soll zwischen einem Basisvertrag und den anderen Vertrags-bestimmungen unterschieden werden? Muss diese Aufspaltung vorgenommen werden? Kann dies zu einer Unterscheidung zwischen den Änderungs- und Ratifikationsverfahren für den Basisvertrag und die anderen Vertragsbestimmungen führen?

Ferner muss darüber nachgedacht werden, ob die Charta der Grundrechte in den Basisvertrag aufgenommen werden soll und ob die Europäische Gemeinschaft der Europäischen Menschenrechts-konvention beitreten soll. Schliesslich stellt sich die Frage, ob diese Vereinfachung und Neuordnung im Laufe der Zeit nicht dazu führen könnte, dass in der Union ein Verfassungstext angenommen wird. Welches wären die Kernbestandteile einer solchen Verfassung? Die Werte, für die die Union eintritt? Die Grundrechte und -pflichten der Bürger? Das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten in der Union?

Im Hinblick auf eine möglichst umfassende und möglichst transparente Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz hat der Europäische Rat beschlossen, einen Konvent einzuberufen, dem die Hauptakteure der Debatte über die Zukunft der Union angehören. Im Lichte der vorstehenden Ausführungen fällt diesem Konvent die Aufgabe zu, die wesentlichen Fragen zu prüfen, welche die künftige Entwicklung der Union aufwirft, und sich um verschiedene mögliche Antworten zu bemühen. Der Europäische Rat hat Herrn V. Giscard d'Estaing zum Präsidenten des Konvents und Herrn G. Amato sowie Herrn J.L. Dehaene zu Vizepräsidenten ernannt. Neben seinem Präsidenten und seinen beiden Vizepräsidenten gehören dem Konvent 15 Vertreter der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten (ein Vertreter pro Mitgliedstaat), 30 Mitglieder der nationalen Parlamente (2 pro Mitgliedstaat), 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und zwei Vertreter der Kommission an.  Die Eröffnungssitzung des Konvents findet am 1. März 2002 statt. Bei dieser Gelegenheit ernennt der Konvent sein Präsidium und legt die Regeln für seine Arbeitsweise fest. Die Beratungen werden nach einem Jahr so rechtzeitig abgeschlossen, dass der Präsident des Konvents die Ergebnisse des Konvents dem Europäischen Rat vorlegen kann“. (Ende der Erklärung von Laeken).