Der lange Abstieg von der Verfassung für die Europäische Union zum Vertrag von Lissabon
Die letzen Jahre verbrachten die politischen Eliten Europas mehrheitlich damit, durch Modifizierung europäischer Verträge und Gesetze, eine Antwort auf die globalen Heraus- forderungen des 21. Jahrhunderts zu finden. Die Mitgliedsstaaten rangen mehr als 5 Jahre um eine Verfassung, die besser als alle bisherigen Verträge ausfallen sollte, mit der Europa in die Lage versetzt werden sollte, einig, sicher und stark die Zukunft meistern zu können. Doch liessen sie bei diesen historischen Projekt den Willen der Bürger Europas nicht in den Vertragstext mit einfliessen und produzierten so Unvollständiges und Unverständliches auf zu viel Seiten Papier.
Die Entstehungsgeschichte der Europäischen Verfassung zeigt, wie abgehoben und bürgerfern die europäischen politischen Eliten agieren. Die Europäischen Verträge als Vorläufer der EU- Verfassung wurden bereits mehrfach geändert und fortentwickelt, ohne dass die europäischen Wähler dabei einbezogen wurden. Im Wesentlichen ging es der Politik dabei um die Optimierung der Methodik zur Entscheidungsfindung und darum, die Unübersichtlichkeit, verursacht durch die bereits zahlreich vorhandenen Verträge mit einem Gesamtvertrag endgültig zu beseitigen. In den 80er Jahren begann es mit der Einheitlichen Europäischen Akte, darauf folgten in den 90er Jahren die Verträge von Maastricht und Amsterdam, die dann durch den Vertrag von Nizza abgelöst wurden. Dieser Vertrag wurde am 11. Dezember 2000 beim Europäischen Rat in Nizza von den Staats- und Regierungschefs beschlossen und trat aber erst nach der Ratifizierung am 1. Februar 2003 in Kraft. Seine Bestimmungen, vor allem was die Entscheidungen im Ministerrat betraf, wurden jedoch erst zum 1. November 2004 geltendes EU-Recht.
So lange dauert der Diskussions-, Entscheidungs- und Ratifizierungs-Prozess in Europa. Grundlage des Nizza Vertrages war das Prinzip der Einstimmigkeit der Entscheidungen im Rat bei vielen Schlüsselfragen der Union. Immer wieder sah sich die EU der 25 dabei mit dem Problem der permanenten Blockade durch mindestens eine Vetostimme konfrontiert. Im Vertrag von Nizza war eine Art dreifache Mehrheit vorgesehen, die Mehrheit der Bevölkerung in der EU, die Mehrheit der Mitgliedsstaaten und die Mehrheit der so genannten gewichteten Stimmen. Letztere standen jedoch teilweise in einem Miss-Verhältnis zur Größe des Landes: So hatte Deutschland 29 gewichtete Stimmen, Spanien und Polen jeweils 27. Dieses Abstimmungsmodell war hoch kompliziert und führte gerade in einer erweiterten EU zu einer politischen Schieflage. Zudem öffnete es die Pforten für taktische Blockaden und machtpolitisch motivierte Koalitionen.
Zeit war es deswegen, in einer EU-Verfassung, das Prinzip der doppelten Mehrheit einzuführen, 55 Prozent der Mitgliedsstaaten und 65 Prozent der durch sie vertretenen EU-Bevölkerung. Man befand, dass man dazu eine Verfassung benötige.
Durch einen neuen EU-Verfassungsvertrag sollten vor allem diese Änderungen nun in eine Verfassung münden, die 2003 von einem Europäischen Konvent erarbeitet wurde. Man plante, dass diese Verfassung der EU am 1. November 2006 in Kraft treten könnte. Der historische Text der EU- Verfassung, korrekt "Vertrag über eine Verfassung für Europa" von 2004 macht es dem Leser nicht leicht. 448 Artikel auf 480 Seiten umfasst diese erste Verfassung der EU. Was in einem mehrjährigen Prozess von Vertretern der nationalen Parlamente, Regierungen und der Kommission erarbeitet wurde, durchschauten nur wenige Bürger. Eine Aufarbeitung der Entwicklung von der anspruchsvollen „Europäischen Verfassung“ bis hin zum kleinsten gemeinsamen Nenner, dem „Vertrag von Lissabon“ tut Not, um die Absichten, Ziele und endlich auch das Ergebnis zu begreifen, um das so viele Jahre gerungen wurde.
Lesen Sie im nächsten Blog: Die Erklärung von Laeken. Die ersten Schritte hin zu einer europäischen Verfassung.
Die Entstehungsgeschichte der Europäischen Verfassung zeigt, wie abgehoben und bürgerfern die europäischen politischen Eliten agieren. Die Europäischen Verträge als Vorläufer der EU- Verfassung wurden bereits mehrfach geändert und fortentwickelt, ohne dass die europäischen Wähler dabei einbezogen wurden. Im Wesentlichen ging es der Politik dabei um die Optimierung der Methodik zur Entscheidungsfindung und darum, die Unübersichtlichkeit, verursacht durch die bereits zahlreich vorhandenen Verträge mit einem Gesamtvertrag endgültig zu beseitigen. In den 80er Jahren begann es mit der Einheitlichen Europäischen Akte, darauf folgten in den 90er Jahren die Verträge von Maastricht und Amsterdam, die dann durch den Vertrag von Nizza abgelöst wurden. Dieser Vertrag wurde am 11. Dezember 2000 beim Europäischen Rat in Nizza von den Staats- und Regierungschefs beschlossen und trat aber erst nach der Ratifizierung am 1. Februar 2003 in Kraft. Seine Bestimmungen, vor allem was die Entscheidungen im Ministerrat betraf, wurden jedoch erst zum 1. November 2004 geltendes EU-Recht.
So lange dauert der Diskussions-, Entscheidungs- und Ratifizierungs-Prozess in Europa. Grundlage des Nizza Vertrages war das Prinzip der Einstimmigkeit der Entscheidungen im Rat bei vielen Schlüsselfragen der Union. Immer wieder sah sich die EU der 25 dabei mit dem Problem der permanenten Blockade durch mindestens eine Vetostimme konfrontiert. Im Vertrag von Nizza war eine Art dreifache Mehrheit vorgesehen, die Mehrheit der Bevölkerung in der EU, die Mehrheit der Mitgliedsstaaten und die Mehrheit der so genannten gewichteten Stimmen. Letztere standen jedoch teilweise in einem Miss-Verhältnis zur Größe des Landes: So hatte Deutschland 29 gewichtete Stimmen, Spanien und Polen jeweils 27. Dieses Abstimmungsmodell war hoch kompliziert und führte gerade in einer erweiterten EU zu einer politischen Schieflage. Zudem öffnete es die Pforten für taktische Blockaden und machtpolitisch motivierte Koalitionen.
Zeit war es deswegen, in einer EU-Verfassung, das Prinzip der doppelten Mehrheit einzuführen, 55 Prozent der Mitgliedsstaaten und 65 Prozent der durch sie vertretenen EU-Bevölkerung. Man befand, dass man dazu eine Verfassung benötige.
Durch einen neuen EU-Verfassungsvertrag sollten vor allem diese Änderungen nun in eine Verfassung münden, die 2003 von einem Europäischen Konvent erarbeitet wurde. Man plante, dass diese Verfassung der EU am 1. November 2006 in Kraft treten könnte. Der historische Text der EU- Verfassung, korrekt "Vertrag über eine Verfassung für Europa" von 2004 macht es dem Leser nicht leicht. 448 Artikel auf 480 Seiten umfasst diese erste Verfassung der EU. Was in einem mehrjährigen Prozess von Vertretern der nationalen Parlamente, Regierungen und der Kommission erarbeitet wurde, durchschauten nur wenige Bürger. Eine Aufarbeitung der Entwicklung von der anspruchsvollen „Europäischen Verfassung“ bis hin zum kleinsten gemeinsamen Nenner, dem „Vertrag von Lissabon“ tut Not, um die Absichten, Ziele und endlich auch das Ergebnis zu begreifen, um das so viele Jahre gerungen wurde.
Lesen Sie im nächsten Blog: Die Erklärung von Laeken. Die ersten Schritte hin zu einer europäischen Verfassung.
