Freitag, 20. Juni 2008

Europaparlament schafft strengere Regeln für illegale Einwanderung - Rückführungsrichtlinie verabschiedet


Am 18. Juni 2008 hat das Europäische Parlament in Straßburg die EU- Rückführungsrichtlinie
angenommen und so den zwischen dem Berichterstatter des EP, Manfred Weber (CSU), und dem Ministerrat ausgehandelten Kompromiss angenommen. Die Rückführungsrichtlinie ist „eine Etappe auf dem Weg zu einer gemeinsamen EU-Einwanderungspolitik“ so der Pressedient des Parlaments, sie schreibt fest, dass illegale Einwanderer Europa verlassen müssen. Das Rückführungsverfahren wird an Mindeststandards gekoppelt.

369 Abgeordnete stimmten für die Richtlinie, 197 dagegen, 106 enthielten sich. Änderungsanträge von SPE, Grünen und der Vereinigten Europäischen Linken, die auf eine Verbesserung der Situation der von einer Rückführung Betroffenen zielten, wurden ebenso abgelehnt wie zwei Änderungsanträge, die die Richtlinie insgesamt zurückweisen wollten. Die Mitgliedsstaaten haben nun 24 Monate Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Umsetzung der Prozesskostenhilfe. Hierfür gilt eine Frist von 36 Monaten.

"Eurozentrische Ungeheuerlichkeit dieser "Abschieberichtlinie"

Die jetzt vom Europäischen Parlament gegen den Widerstand der Nichtregierungsorganisationen und eines Teils der Parlamentarier beschlossene Rückführungsrichtlinie wird mit ihrer Harmonisierung auf niedrigstem Niveau dem europäischen Asylsystem weiteren Schaden zufügen, so die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL, die ein Programm zur dauerhaften Aufnahme von Flüchtlingen fordert. Nach Ansicht von PRO ASYL werden längere Haft in vielen Staaten die Folge der neuen Regelung sein. Die "Richtlinie der Schande" stellt eine weitere Runde im europäischen Wettlauf um die schäbigste Behandlung von Flüchtlingen dar, so PRO ASYL weiter. „Während in einigen EU-Staaten Asylsuchende bereits während des Verfahrens ausnahmslos inhaftiert werden, wird die Richtlinie die Staaten animieren, von der Möglichkeit der Abschiebungshaft exzessiv Gebrauch zu machen. In einer Erklärung hat der bolivianische Präsident Evo Morales vor kurzem die eurozentrische Ungeheuerlichkeit dieser "Abschieberichtlinie" klar benannt“.

Die Organisation vertritt die Meinung, dass neben einer Abkehr von der bisher verfolgten Politik der tödlichen Abschottung der Außengrenzen auch die Gewährleistung fairer Asylverfahren dazugehört. Dringend erforderlich sei vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingskrise in den Nachbarstaaten des Iraks ein Programm zur dauerhaften Aufnahme von Flüchtlingen.

Nur 223.000 Asylanträge sind im Jahr 2007 in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU zusammengenommen gestellt worden. PRO ASYL: „Diese Zahl belegt, Europa hat seine eigene Geschichte jahrhundertelanger Emigration und Flucht verdrängt und schottet sich gnadenlos ab. Die europäischen Regierungen nehmen auch nur in sehr geringer Zahl Flüchtlinge auf, die der Verfolgung entronnen in Erstaufnahmestaaten unter schwierigsten Bedingungen leben müssen“.

Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, der CSU-Europaabgeordnete Manfred WEBER, sagte dagegen in der gestrigen Debatte, es gehe um Millionen Menschen, die sich illegal in Europa aufhalten und die "aus der Illegalität herausgeholt" werden müssen "Das Sklaventum, das wir heute dort haben, muss beendet werden". Das gehe über Legalisierung, über einen legalen Aufenthaltstitel, "aber das geht auch über eine Rückführung". Die Richtlinie bringe "große Fortschritte". So seien u.a. Mindeststandards für Kinder und Familien festgeschrieben worden, ebenso würden der Zugang zum Gesundheitswesen und zum Bildungswesen für die Kinder garantiert. Eine wirksame Rückkehrpolitik als notwendiger Bestandteil einer gut durchdachten Migrationspolitik muss mit "klaren, nachvollziehbaren und fairen" Vorschriften unterlegt werden, heißt es in der Richtlinie.

Frist zwischen sieben und 30 Tagen für freiwillige Ausreise

"Die freiwillige Rückkehr ist der Rückführung vorzuziehen", so die Richtlinie, sofern das Rückkehrverfahren dadurch nicht gefährdet wird. Die Richtlinie legt den Zeitraum der freiwilligen Rückkehr auf sieben bis 30 Tage fest. Erfolgt die Rückreise nicht freiwillig, beginnt das Rückführungsverfahren. Sollte die Gefahr vorliegen, dass der illegale Einwanderer abtaucht, so kann dieser in Abschiebehaft genommen werden. "Die Haftdauer soll so kurz wie möglich sein und sich nur auf die Dauer der laufenden Abschiebungsvorkehrungen erstrecken, die mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen sind", heißt es in der Richtlinie.

Sechs Monate Haftzeit, verlängerbar auf 18 Monate

Die Haftzeit beträgt maximal sechs Monate, kann jedoch auf bis zu 18 Monate verlängert werden, sollte der Betroffene nicht kooperieren oder sollte es zu Verzögerungen bei der Übermittlung der erforderlichen Unterlagen durch Drittstaaten kommen. In Deutschland gilt schon heute diese Höchstdauer. Manfred Weber erklärte in der Debatte dazu, dass es neun Mitgliedstaaten in der Europäischen Union gebe, die heute keine Haftdauerbegrenzung haben, darunter Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, den Niederlanden, Großbritannien und Schweden. Die Richtlinie verbessere die Situation in diesen Staaten. Zudem müsse die Abschiebehaftdauer so kurz wie möglich gehalten werden und eine Person dürfe nur in Haft genommen werden, wenn eine Rückführung rechtlich möglich ist. Die "Zermürbungstaktik", die heute angewandt werde, sei damit zukünftig in der EU untersagt.

Wurde die Inhaftnahme von einer Verwaltungsbehörde angeordnet, schreibt die Richtlinie darüber hinaus vor, dass die Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme so schnell wie möglich nach Haftbeginn "innerhalb kurzer Frist" gerichtlich überprüft werden muss.


Grundsatz der Nichtzurückweisung

Grundsätzlich gilt, dass nur in sichere Länder abgeschoben werden darf. Kein Flüchtling darf zurück in ein Land geschickt werden, in dem sein Leben in Gefahr sein könnte. Rat und Parlament werden dazu gemeinsam eine Liste erstellen, welche Länder als sichere Länder gelten. Bei der Umsetzung der Richtlinie berücksichtigen die Mitgliedstaaten in gebührender Weise das Wohl des Kindes, die familiären Bindungen, den Gesundheitszustand der betreffenden Person und halten den Grundsatz der Nichtzurückweisung ein.

Haftbedingungen - Besondere Aufmerksamkeit für schutzbedürftige Personen

Die Inhaftierung erfolgt grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen. In Haft genommenen Personen wird auf Wunsch gestattet, zu gegebener Zeit mit Rechtsvertretern, Familienangehörigen und den zuständigen Konsularbehörden Kontakt aufzunehmen.
Besondere Aufmerksamkeit, so die Richtlinie, gilt der Situation schutzbedürftiger Personen. Medizinische Notfallversorgung und die unbedingt erforderliche Behandlung von Krankheiten wird gewährt. Darüber hinaus wird "einschlägig tätigen zuständigen nationalen und internationalen Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen" ermöglicht, die Hafteinrichtungen zu besuchen.

Inhaftierung von Minderjährigen und Familien "nur im äußersten Falle"

Bei unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen wird Haft "nur im äußersten Falle und für die kürzestmögliche angemessene Dauer" eingesetzt. Bis zur Abschiebung in Haft genommene Familien müssen eine gesonderte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet.

In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen einschließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten. Unbegleitete Minderjährige müssen so weit wie möglich in Einrichtungen untergebracht werden, die personell und materiell zur Berücksichtigung ihrer altersgemäßen Bedürfnisse in der Lage sind. "Dem Wohl des Kindes ist im Zusammenhang mit der Abschiebehaft bei Minderjährigen Vorrang einzuräumen", so die Richtlinie.

Abschiebung unbegleiteter Minderjähriger

Vor Abschiebung eines unbegleiteten Minderjährigen aus ihrem Hoheitsgebiet vergewissern sich die Behörden der Mitgliedstaaten, dass der Minderjährige einem Mitglied seiner Familie, einem offiziellen Vormund oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung im Rückkehrstaat übergeben wird.

Zugleich wird vor Ausstellung einer Rückkehrentscheidung für einen unbegleiteten Minderjährigen "Unterstützung durch geeignete Stellen" unter gebührender Berücksichtigung des Wohles des Kindes gewährt.

Fünfjähriges Wiedereinreiseverbot

In der Richtlinie ist ein fünfjähriges Wiedereinreiseverbot vorgesehen, falls keine Frist für eine freiwillige Ausreise eingeräumt wurde oder falls der Rückkehrverpflichtung nicht nachgekommen wurde. Die fünfjährige Frist kann verlängert werden, wenn der Betroffene eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit darstellt.

Prozesskostenhilfe

Strittig war lange Zeit die Gewährung von Prozesskostenhilfe für illegale Einwanderer, die nicht über ausreichende Mittel verfügen. Die Mitgliedstaaten müssen, so die Richtlinie, sicherstellen, dass auf Antrag die erforderliche Rechtsberatung gemäß einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Bestimmungen zur Prozesskostenhilfe kostenlos gewährt wird. In Deutschland gibt es Prozesskostenhilfe nur dann, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

Eine Möglichkeit für die Finanzierung von Prozesskosten stellt der 2006 von Kommission, Rat und EP beschlossene Rückkehr-Fonds dar. Dieser Fonds ist für den Zeitraum von 2008 - 2013 mit insgesamt 676 Millionen Euro ausgestattet.

Notlagen

Führt eine "außergewöhnlich große Zahl" von Drittstaatsangehörigen, deren Rückkehr sicherzustellen ist, zu einer "unvorhersehbaren Überlastung der Kapazitäten der Hafteinrichtungen" eines Mitgliedstaats oder seines Verwaltungs- oder Justizpersonals, können die für die gerichtliche Überprüfung festgelegten Fristen verlängert und die Haftbedingungen geändert werden.

Frankreich schiebt 15.000 Ausländer in fünf Monaten ab - 80 Prozent mehr als im Vorjahr


Paris, 20. Juni 2008/hn - Die Situation für illegale Einwanderer hat sich in Frankreich drastisch verschärft. Seit Anfang des Jahres wurden mehr als zehntausend Ausländer ohne Papiere ausgewiesen, wie Einwanderungsminister Brice Hortefeux mitteilen lies. „Ein spektakulärer Fortschritt", wie der Minister bekanntgab.

Die von Frankreichs konservativer Regierung angekündigten Maßnahmen gegen illegale Einwanderer wurden konsequent umgesetzt, wie die jüngst vorgelegten Zahlen beweisen. Frankreich hat in den ersten fünf Monaten dieses Jahres knapp 15.000 Ausländer abgeschoben, die keine Aufenthaltsgenehmigung besaßen. Das sind rund 80 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Die Grande Nation will bis Ende des Jahres 26.000 Ausländer ohne Bleiberecht in ihre Heimat zurückzubringen. Zugleich seien aber rund 37 Prozent mehr Ausländer rechtmäßig zum Arbeiten nach Frankreich gekommen, sagte der französische Einwanderungsminister Brice Hortefeux am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Paris.

Hortefeux warb bei der Pressekonferenz, für den von Frankreich vorgeschlagenen europäischen Einwanderungspakt. Eine gemeinsame Einwanderungspolitik sei einer der vier Stützpfeiler der französischen EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli beginnt, sagte der Minister. Paris will den Einwanderungspakt am 7. und 8. Juli beim informellen Treffen der EU-Innen- und Justizminister offiziell vorstellen.

Dabei soll es für illegale Zuwanderer künftig schwerer werden, nach Europa zu gelangen. Gleichzeitig sollen hochqualifizierte Einwanderer bessere Chancen bekommen, in der EU Arbeit zu finden. Auf diese Grundzüge einer neuen Flüchtlings- und Einwanderungspolitik einigte sich diese Woche die Europäische Kommission in Brüssel. „Wir wollen keine Festung Europa. Aber wenn wir die illegale Einwanderung nicht eindämmen, kann die Bevölkerung legale Zuwanderung nicht positiv betrachten“, sagte Vize-Kommissions-Präsident Jacques Barrot. Die Einwanderung zu steuern, werde eines der wichtigsten Projekte der nächsten Jahre.

Die Vorschläge der EU-Kommission ergänzen die Pläne der französischen Regierung, unter ihrer EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte einen gemeinsamen „Immigrationspakt“ zu schmieden: So sollen die Außengrenzen besser geschützt werden – etwa durch die Stärkung der Grenzschutzagentur Frontex. Außerdem sollen Visa für Einwanderer ab 2011 mit biometrischen Daten ausgestattet werden.

Auch Strafen für Arbeitgeber sind vorgesehen, die Menschen illegal beschäftigen. In der Asylpolitik will Barrot ein EU-Büro zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Entscheidungen in Flüchtlingsfragen schaffen. Außerdem sollen Regelungen gefunden werden, wie Flüchtlinge gleichmäßiger auf die EU-Staaten verteilt werden können.

Auf der anderen Seite will die EU-Kommission legale Zuwanderung fördern, um dringend benötigte Fachkräfte nach Europa zu locken. Barrot verwies dabei auf den Vorschlag für eine sogenannte Bluecard, die qualifizierten Arbeitnehmern aus Drittländern die Niederlassung in Europa erleichtern soll. Ein Gesetzesvorschlag zu Saisonarbeitern sei ebenfalls geplant. Jedes Jahr kommen bis zu zwei Millionen Zuwanderer aus Drittstaaten nach Europa. Im vorigen Jahr lebten 18,8 Millionen Nicht-EU-Bürger in der EU.