Das Europäische Parlament hat am 22. April 2008 der EU-Kommission die Entlastung für die Ausführung des Haushalts 2006 erteilt, erhebt aber lautstark Kritik an Kontrolle und Verwaltung des Etats. Jährlich legen die Europäische Kommission und die anderen Organe und Einrichtungen der EU im so genannten "Entlastungsverfahren" vor dem Europäischen Parlament Rechenschaft über die Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel ab.Doch das Parlament ist alles andere als zufrieden mit der sachgemäßen Verwaltung und Kontrolle der Haushaltsmittel und spricht recht deutlich von "kollektiver Verantwortungs- losigkeit" der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Finanzverwaltung. Der EU Kommission wirft sie vor, diesen Misstand "stillschweigend" zu akzeptieren. Das Parlament sieht eine unzureichende Kontrolle und Aufsicht durch die Kommission, und bemängelt das Fehlen konkreter Lösungen und mangelnde Rechenschaftspflicht auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Von ihrer Kritik nehmen die EU Parlamentarier ausdrücklich Dänemark, Schweden, die Niederlande und Großbritannien aus.
Die Kommission vollzieht den Haushalt eigenverantwortlich, es fehle ihr aber ein "umfassender Einblick" in 80% der in geteilter Verwaltung bewirtschafteten Mittel. Bereits in seinem Entlastungsbeschluss für das Haushaltsjahr 2005 hatte das Europäische Parlament einen Vorschlag für eine nationale Verwaltungserklärung gefordert, die alle im Rahmen der geteilten Verwaltung bewirtschafteten Mittel der Gemeinschaft erfasst.
Eine Initiative Dänemarks, Schwedens, der Niederlande und Großbritanniens für mehr Transparenz der verwendeten Mittel, zusammengefasst in der Forderung nach „nationalen Erklärungen über die Verwaltung der Gemeinschaftsmittel“, werden doch von der Mehrheit der EU-Staaten strikt abgelehnt.
