Dienstag, 3. Juni 2008

Epidemie tödlicher Jugendgewalt in England



Paris, 4. Juni 2008 /hn. Jugendgewalt ist ein Problem in ganz Europa. Großbritannien wird aber von einer Epidemie heimgesucht. Dutzende Teenager wurden erstochen. Das Land sucht noch immer nach Auswegen - und nach den Ursachen. In keinem anderen Land der Europäischen Union ist jedoch die Gefahr, Opfer eines bewaffneten Angriffs zu werden, so groß wie in Großbritannien.

Verblutet

Robert Knox, ein Messer steckt im Brustkorb, ein Schraubenzieher daneben, alles ist voller Blut: Die britische Regierung startete in der letzten Woche eine landesweite Schockkampagne. (Foto: AP). Drastisch werden auf Plakaten die Folgen des Gebrauchs von Messern vorgeführt, mit Fotos von echten Fällen. Angriffe, wie sie auch Rob Knox zum Verhängnis wurden. Der 18-jährige Schauspieler, zuletzt im neuen "Harry Potter"-Film zu sehen, wurde in Kent bei einem Streit vor einer Bar erstochen. Fünf weitere Teenager wurden mit Messerstichen verletzt. Knox ist das 18. Teenager-Opfer in diesem Jahr. England ist entsetzt, mal wieder.

Das Problem ist in Großbritannien schmerzlich vertraut. Meldungen über Morde von Jugendlichen an Jugendlichen gibt es beinah täglich. 2007 starben bei Angriffen allein in London 26 Teenager. Die meisten wurden erstochen, neun von ihnen erschossen. Besonderes Entsetzen erregte der tödliche Schuss auf den elfjährigen Rhys Jones in Liverpool. In diesem Jahr mussten bereits 14 Teenager durch tätliche Angriffe ihr Leben lassen."Kinder töten Kinder", schreibt die "Sun". Von einem "Krieg der Teenager" ist in Medien die Rede, und von einer "Epidemie tödlicher Jugendgewalt".


Messerstechereien in England, brennende Banlieus in Frankreich, Jugendgewalt ist ein europäisches Problem. Selbst das vermeintlich idyllische Schweden hat in Städten wie Malmö ein erhebliches Problem mit Jugendkriminalität. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bezeichnete es bei der Vorstellung der Kriminalstatistik 2007 am 22. Mai als eine "der großen Sorgen", dass die Gewaltkriminalität der Jugendlichen um 4,9 Prozent zunahm.


Jochen Kersten, Professor an der Hochschule der Polizei in Münster, beschäftigt sich seit vielen Jahren mit diesem Phänomen Jugendgewalt. Ein generelles Ansteigen der Jugendgewalt kann er nicht belegen, ein Anstieg wie in Deutschland könne sich auch mit der gestiegenen Bereitschaft erklären, Taten anzuzeigen. "Wir sehen aber in einer Problemgruppe Dinge, die uns sehr beunruhigen", sagt Kersten. "Das ist das europäische Problem: Diese Gruppe ist überproportional mit männlichen Nachkommen von Zuwanderern besetzt." Für Gewaltbereitschaft gebe es in dieser Gruppierung natürlich ein ganzes Bündel von Ursachen, von Armut bis Diskriminierung. Zu beobachten sei aber auch ein "Verständnis von Ehre und Respekt, die sich von den Begriffen der Mehrheitsgesellschaft weitgehend abgelöst hat. Fehlender Respekt nach ihrem Verständnis wird eben mit Gewalt beantwortet."


Schwarz gegen schwarz

In keinem anderen Land der Europäischen Union ist jedoch die Gefahr, Opfer eines bewaffneten Angriffs zu werden, so groß wie in Großbritannien, hat das Londoner Zentrum für Verbrechens- und Justizstudien berechnet. In die Mehrzahl der Messerstechereien sind junge Schwarze aus der westindischen und afrikanischen Minderheit verwickelt - als Täter und als Opfer. Oft geht es dabei um Revierkämpfe von Banden. "Wir haben hier ein klares ethnisches Problem", sagt Jürgen Kroenig. Der Journalist lebt seit vielen Jahren in London und gilt als Fachmann für Jugendkriminalität – nicht erst, seit er selbst einmal ein Messer am Hals hatte.


Einer der Hauptgründe wird im Kollaps der Familie gesehen: Der Anteil schwarzer Jungen, die ohne Vater aufwachsen, liegt in Großbritannien bei mehr als 50 Prozent. Die Machokultur der Banden scheint vaterlosen Jungs Ersatz für männliche Vorbilder zu bieten. Jack Straw, Justizminister im Kabinett von Gordon Brown, sprach von der "Krise der Vaterlosigkeit" und fordert die schwarze "Community" auf, mehr zu tun, um des Problems Herr zu werden.


Was tun?

Die toten Teenager haben in Großbritannien eine nationale Debatte losgetreten. Scotland-Yard sagt, dass die immer brutaleren Angriffe auf Jugendliche nicht allein von Polizisten eingedämmt werden könnten. Regierung und Opposition werfen sich gegenseitig vor, das Problem mit falschen Konzepten anzugehen. Die Tory-Opposition fordert, was Konservative immer fordern: Mehr Polizei, mehr Gefängnisse, law and order. Doch härteres Durchgreifen, wie Ausgangssperren für Teenager, wurde schon unter Tony Blair exerziert. Die Erfolge hielten sich in Grenzen. Die heutige Labour-Regierung setzt jetzt verstärkt auf Vorbeugung. Erziehungsminister Ed Ball machte rund 100 Millionen Euro zusätzlich für Präventions-Projekte frei.

Briten die unglücklichsten Teenager

Vielleicht schafft es Großbritannien dadurch, wieder zu einem lebenswerten Land für Jugendliche zu werden. Momentan ist dies definitiv nicht der Fall. Nach einer Studie des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) von 2007 sind britische Kinder und Teenager die unglücklichsten aller Industriestaaten. Sie trinken am meisten Alkohol, haben am frühesten Sex, hassen am häufigsten die Schule – und sind insgesamt am unzufriedensten mit ihrem Leben.


Quellen: DW, UNICEF

Höchste Steigerungsrate für Nahrungsmittelpreise in der EU seit 1996


EU-Nahrungsmittelpreise im April 2008 im Jahresvergleich um 7,1% gestiegen.

Brüssel, 3. Juni 2008. Seit Ende 2006, insbesondere jedoch seit Juli 2007, steigen die Nahrungsmittelpreise1 in der EU2 stärker als die Gesamtinflation. Die Gesamtinflation betrug demgegenüber 3,6%. In der Eurozone lag der jährliche Anstieg der Nahrungsmittelpreise bei 6,2% gegenüber einer Gesamtinflation von 3,3%.


Im März und April 2008 wurden die höchsten jährlichen Steigerungsraten für Nahrungs-mittelpreise in der EU und der Eurozone seit dem Beginn der Reihen im Jahr 1996 verzeichnet. Allerdings sind die Nahrungsmittelpreise zwischen 1996 und April 2008 insgesamt ähnlich stark wie die Gesamtinflation gestiegen: +31% bzw. +27% in der EU und +30% bzw. +27% in der Eurozone.


Die jährliche Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln lagen zwischen 3,2% in Portugal und 25,4% in Bulgarien. Die Gewichtung von Nahrungsmitteln im Gesamt-HVPI spiegelt den Anteil von Nahrungsmittelkäufen an den Konsumausgaben der privaten Haushalte wider. Dieser Anteil liegt auf der Ebene der EU bei 14,6%. Die Gewichtung von Nahrungsmitteln im Index reicht von 9,5% im Vereinigten Königreich und 9,7% in Luxemburg bis hin zu 34,5% in Rumänien und 23,2% in Litauen.



Im April 2008 wurden die höchsten jährlichen Anstiege für Nahrungsmittelpreise in Bulgarien (25,4%), Lettland (21,7%), Estland (18,3%) und Litauen (18,1%) verzeichnet. Die niedrigsten Steigerungsraten verbuchten Portugal (3,2%), die Niederlande (5,4%), Frankreich (5,5%), Zypern (5,8%) und Italien (5,9%).



Die Auswirkungen der Nahrungsmittelpreise auf die jährliche Gesamtinflation hängen sowohl von der Gewichtung der Nahrungsmittel im Gesamt-HVPI als auch von der jährliche Preisveränderungen der Nahrungsmittel ab und unterscheiden sich daher erheblich zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Die stärkste Steigerungswirkung der Nahrungsmittelpreise auf die Gesamtinflation wurde im April 2008 in Bulgarien (+3,4 Prozentpunkte), Litauen und Rumänien (jeweils +1,9 Prozentpunkte) beobachtet, während die geringste Steigerungswirkung in Portugal


Montag, 2. Juni 2008

Fast 50% der Bevölkerung in den neuen EU Staaten ohne Bankkonto


Auch 20% aller Erwachsenen in den alten EU- Mitgliedsstaaten verfügen über kein Bankkonto.

Brüssel, den 02. Juni 2008.
In Europa sind Millionen von Menschen zunehmend von sozialer Ausgrenzung bedroht, weil sie keinen Zugang zu elementaren Finanzdienstleistungen haben. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung hervor, die am 28.05 2008 von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde.

Der Studie zufolge haben zwei von zehn Erwachsenen in den 15 „alten“ EU-Mitgliedstaaten (EU-15) kein Bankkonto; in den im Jahr 2004 neu hinzugekommenen Mitgliedstaaten (EU-10) ist es nahezu die Hälfte der Erwachsenen (47 %). Zu diesen Mitgliedstaaten gehören die Länder des ehemaligen Ostblock (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowenien, Slowakei und Ungarn) sowie Malta und Zypern (faktisch jedoch nur der griechische Südteil der Insel). Durch diese Erweiterung war die Bevölkerung in der Europäischen Union auf fast eine halbe Milliarde Menschen angewachsen.

Zu hoch liegt die Zahl derer, die keine Sparguthaben besitzen und denen der Zugang zu Krediten verwehrt bleibt. In EU-15 haben allerdings 20 % der Erwachsenen kein Girokonto, 30 % keine Sparrücklagen und 40 % keine Kreditmöglichkeiten, auch wenn nur ganz wenigen (nicht einmal 10 %) nach eigenem Bekunden ein Kredit verweigert worden ist. In EU-10 ist hingegen ein Drittel der Bevölkerung finanziell ausgegrenzt; dort verfügt über die Hälfte der Bürger weder über ein Giro- noch über ein Sparkonto, und nahezu Dreiviertel haben keinen direkten Zugang zu revolvierenden Krediten.

Betroffen sind in erster Linie Menschen mit niedrigem Einkommen. Besonders groß ist die Wahrscheinlichkeit der finanziellen Ausgrenzung für jene, die in benachteiligten Gebieten oder in den neuen Mitgliedstaaten auf dem Land leben. Die finanzielle Ausgrenzung ist Teil einer noch viel umfassenderen sozialen Ausgrenzung, der bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgesetzt sind, die keinen Zugang zu Beschäftigung, Wohnraum, Bildung, Gesundheitsfürsorge und anderen existenziellen Grundleistungen haben.

Die Ergebnisse der Studie wurden auf einer hochrangig besetzten Konferenz in Brüssel erörtert, an der Vertreter des Finanzsektors, von Verbrauchergruppen, Behörden und NGOs (Nichtregierungsorganisationen) teilnehmen. Die Initiative ist eine der Reaktionen auf die „Überprüfung des Binnenmarkts“ vom November 2007; die Kommission hatte damals ihre Absicht angekündigt, dafür Sorge zu tragen, dass ab einem bestimmten Stichdatum keinem EU-Bürger mehr der Zugang zu einem Bankkonto verwehrt werden würde, mit dem sich zumindest elementare Transaktionen tätigen lassen.

„Wenn Menschen finanziell ausgegrenzt sind – d. h. keinen Zugang zu angemessenen Finanzdienstleistungen haben –, kann dies ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie keine Arbeit bekommen, weil sie kein Konto für Überweisungen haben“, erklärte der für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit zuständige EU-Kommissar Vladimír Špidla. „Die Einrichtungen der öffentlichen Hand, ob auf nationaler oder europäischer Ebene, stehen in der Verantwortung, zu gewährleisten, dass jeder in Europa Zugang zu den Finanzdienstleistungen hat, die er braucht, und dass er diese angemessen nutzen kann.“

Dem fügte Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hinzu: „Gut funktionierende Märkte mit klaren Regeln und starkem Wettbewerb sind ein Antrieb für soziale Eingliederung. Sie bieten Arbeitsplätze, höhere Einkommen, Wachstum und Chancen. Sie schaffen Anreize für Betriebe um gewinnbringend dort zu agieren, wo man auf den ersten Blick nur eine unprofitable Marktlücke vermuten möchte".

Die Kommission setzt sich für ein Gleichgewicht zwischen sozialen und wirtschaftlichen Zielen ein. Diese Ziele müssen nicht im Widersprich stehen, vielmehr stimuliert eines das andere.“
Der Zugang zu Finanzdienstleistungen ist für eine Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben von größter Bedeutung.

Donnerstag, 22. Mai 2008

Schwere Umweltvergehen werden zukünftig EU-weit Sache des Strafrechts



Strassburg, 22. Mai 2008. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Mensch und Umwelt gefährdet, etwa durch illegale Abfallverklappung, radioaktive Verschmutzung oder den Schmuggel von geschützten Arten, wird bald in ganz Europa strafrechtlich verfolgt. Eine neue EU-Richtlinie zum Umweltstrafrecht, deren Endfassung auf einem Kompromiss zwischen Parlament und Ministerrat beruht und im EU Parlament verabschiedet wurde, wird bald dafür sorgen, dass Umweltkriminalität auch rechtlich nirgends in der EU mehr als Kavaliersdelikt behandelt wird.
(Bild: Untergang der Erika: Gegen Eigner Total wurden 375.000 € Strafe verhängt).



EU-weit Umweltstraftatbestände

Zu den Tatbeständen zählt entsprechend des Richtlinienentwurfs u.a. der Besitz, die Entnahme, die Beschädigung sowie das Töten von geschützten wildlebenden Tier- oder Pflanzen­arten genauso wie die Mensch und Umwelt gefährdende Produktion oder der Handel von radioaktivem Material sowie von Stoffen, die die Ozonschicht zerstören. Auch der rechtswidrige Umgang mit Abfällen sowie die „erhebliche Schädigung" von ausgewiesenen Schutzgebieten soll EU-weit strafrechtlich verfolgt werden. Anstiftung und Beihilfe zu den genannten Tatbeständen müssen ebenfalls in allen nationalen Rechtssystemen unter Strafe gestellt werden. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten allgemein gewährleisten, dass schwere Verstöße gegen die Umweltschutzvorschriften der EU mit „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Strafen" geahndet werden.


Vorlage trägt jüngster Rechtsprechung Rechnung

In der Gesetzesvorlage wird einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen. Dieser hatte im Oktober 2007 festgestellt, dass die Art der Strafen und das Strafmaß nicht in die Zuständigkeit der EU fällt. Im ursprünglichen Richtlinienentwurf hatte die EU-Kommission nicht nur einen harmonisierten Katalog von Straftaten vorgesehen, sondern auch die Angleichung der Strafen für besonders schwerwiegende Umweltstraftaten angestrebt. Die neue Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, bestimmte vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlungen, die die Umwelt schädigen, als Straftaten zu handeln.




Kein einheitliches Strafmass


Der EU- Richtlinie enthält nun zwar eine Reihe von Tatbeständen, die zukünftig zwingend im Rahmen des Strafrechts verfolgt werden müssen und nicht schlicht als Ordnungswidrigkeit oder im Rahmen der privatrechtlichen Ahndung behandelt werden können. Nicht harmonisiert wird jedoch das Strafmaß.

(Quelle: EU-Parlament)

Mittwoch, 21. Mai 2008

Agrarkommissarin Fischer Boel will großen Bauernhöfen die Gelder kürzen

Konfliktstoff für die französische EU- Präsidentschaft ab Juli 2008


Brüssel, 21. Mai 2008. Die Europäische Kommission schlägt Kürzungen der Subventionen für die europäischen Bauern und Umbau des Agrarfördersystems vor. Die Pläne von Agrarkommissarin Mariann Fischer-Boel (Dänemark) seien unverändert angenommen worden, sagte ein Kommissionssprecher, gestern.


Der Konflikt mit den mächtigen und einflussreichen Bauernverbänden Europas ist damit vorprogrammiert, die diese Massnahmen vehement ablehnen. "Ein unhaltbarer Vorschlag, findet Gerhard Sonnleitner, Chef des Deutschen Bauernverbands und Vize-Präsident des EU-Dachverbands COPA. Er hält dies für eine ungerechtfertigte Abstrafung der großen Mehrfamilienbetriebe". Doch noch stärker als in Deutschland sind die landwirtschaftlichen Betriebe in Frankreich von den Plänen der Kommission betroffen. Bis zum EU-Gipfel unter französischer Ratspräsidentschaft im November wollen sich die 27 Mitgliedstaaten auf einen neuen Kurs in der Agrarpolitik einigen. Doch gerade bei den Franzosen, die die Hauptnutzer der Agrarsubventionen sind, ist der Widerstand gegen jegliche Kürzungsvorschläge sehr groß.


Tiefe Einschnitte für Großbetriebe - Ende der Milchquote im April 2015


Agrarkommissarin Mariann Fischer Boe plant besonders tiefe Einschnitte für Großbetriebe, die derzeit mehr als 100.000 Euro jährlich erhalten. Die Verteilung der Gelder soll neue gesetzten Prioritäten folgen und nun für EU-Programme zur Förderung der ländlichen Entwicklung im Bereich Klimaschutz, Wassermanagement, Biodiversität und erneuerbare Energien und Beschäftigungsmaßnahmen umgeschichtet werden. Außerdem schlägt die EU-Kommission vor, die Milchquoten mit April 2015 auslaufen zu lassen. Angesichts zurückgehender Getreidevorräte und steigender Lebensmittelpreise steht bei der EU-Kommission fest: Es besteht dringender Handlungsbedarf.


13 Prozent weniger Direktzahlungen


Ab 2012 sollen landwirtschaftliche Betriebe, die jährlich mehr als 5.000 Euro an EU-Direktzahlungen erhalten, um 13 Prozent weniger aus diesem Topf erhalten. Für größere Betriebe sind stärkere, gestaffelte Kürzungen der Direktzahlungen vorgesehen: Bei EU-Beihilfen von mehr als 100.000 Euro im Jahr ist eine Reduktion von 16 Prozent vorgesehen. Bei Beträgen von bis zu 300.000 Euro beträgt die Kürzung 19 Prozent und bei noch höhere Förderungen 22 Prozent. In all diesen Zahlen ist die bereits beschlossene jährliche verpflichtende Umschichtung von fünf Prozent von Direktzahlungen in die ländliche Entwicklung berücksichtigt.

Die Einschleifregelung soll 2009 mit Subventionskürzungen von sieben bis 16 Prozent beginnen, die in den Folgejahren um zwei Prozentpunkte angehoben werden.


Vorschlag weniger hart als erwartet


Der Vorschlag der EU-Kommission fällt damit weniger hart als ursprünglich angedacht aus.
In einem ersten Ideenpapier hatte Agrarkommissarin Fischer-Boel Kürzungen bis zu 45 Prozent erwogen. Die Reform muss von den EU-Staaten beschlossen werden. Pröll sieht Probleme bei Milchquote Bis zur Abschaffung der Milchquote im Jahr 2015 will die EU-Kommission die Quote jährlich um ein Prozent anheben. Pröll hatte gesagt, ohne zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen drohe der erwartete Preisverfall zulasten der Bergregionen zu gehen.

Die EU-Agrarminister hatten sich bereits im Jahr 2003 auf eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik - kurz GAP - geeinigt. Dabei hatten sie vor allem die hohen Direktsubventionszahlungen an europäische Bauern im Visier.

Montag, 19. Mai 2008

EU gibt 5,2 Milliarden EUR pro Jahr für Aussenpolitik aus


Welchen Einfluss hat Europa für sein Geld? Finanzgebahren der EU- Kommission eine Zumutung gegenüber dem europäischen Steuerzahler.

Die Budgetwächter im Europäischen Parlament wollen den Außenpolitikern Nachhilfe erteilen. Kürzlich gab es die erste Kraftprobe mit der Kommission.

"Es gibt offenbar noch Leute in der EU-Kommission, die glauben, Außenpolitik würde das Parlament nichts angehen", kritisiert Herbert Bösch, Vorsitzender des Haushaltskontrollausschusses und somit einer der einflussreichsten EU-Parlamentarier.

5,2 Milliarden Euro gibt Brüssel pro Jahr für Außenpolitik aus. Bösch kritisiert, dass die EU trotz dieser Milliardenzahlungen viel zu wenig Einfluss bei wichtigen Konflikten habe: "Auf der weltpolitischen Bühne ist Europa der Zahlmeister, aber kein echter Mitspieler. Im Irak finanziert die EU beispielsweise 40 Prozent des Wiederaufbaus - aber wir haben da nichts zu melden“.

Kürzlich probten Bösch und seine Ausschuss-Kollegen den Aufstand: Von Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner wollten sie wissen, was mit dem Geld passiert sei, das die EU in UNO-Fonds zum Wiederaufbau des Irak eingezahlt hat.

Am Ende billigte das Parlament dann doch das Budget der Kommission für 2006. (Dieses so genannte Entlastungsverfahren ist das mächtigste Instrument des Parlaments.) Laut Bösch gab es "Druck auf meinen Ausschuss, dass man im Vorfeld der irischen Volksabstimmung die Kommission nicht zu sehr beschädigen sollte".

Die EU-Budgetwächter fordern von den EU-Diplomaten einerseits eine genauere Abrechnung. Andererseits gibt Bösch offen zu, dass er den Außenpolitikern auf die Sprünge helfen will: Für den Wiederaufbau des Irak gab die EU der UNO zuletzt 1,4 Mrd. Euro pro Jahr, "aber wir haben festgestellt, dass wir ein Armutschgerl sind, was die Mitsprache anbelangt". Für Bösch ist das "eine Zumutung gegenüber dem europäischen Steuerzahler".

Gleiche Regeln für alle

Im Kabinett von Ferrero-Waldner freilich sieht man die Dinge anders. Für die Außenpolitik gelten dieselben Finanzregeln wie für alle, betonte Sprecherin Christiane Hohmann auf Anfrage. Was die UNO-Fonds betrifft, gehe die Diskussion weiter, "wie die UNO den Wünschen der Parlamentarier entgegenkommen kann". Außerdem: "Die Tatsache, dass viel Geld in eine Region geht, die enormen Bedarf hat, heißt nicht, dass dort Geld versickert."

Bösch will jedenfalls nicht locker lassen. Das Entlastungsverfahren sei kein Skandalisierungsinstrument, sondern dazu da, "Fehlentwicklungen begleitend zu beseitigen". Der Kommission droht er an, nächstes Jahr "die Dosis an Beratung zu erhöhen".

Dienstag, 6. Mai 2008

Klage und Mahnschreiben der EU- Kommission gegen Italien


Rechtsschritte der Kommission wegen Abfallproblemen in Kampanien und Latium eingeleitet.

Wie die Europäische Kommission mitteilt, leitet sie in zwei Rechtssachen weitere rechtliche Schritte gegen Italien ein, weil Italien wegen unsachgemäßer Müllentsorgung gegen die EU-Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften verstoßen hat. Die Kommission erhebt wegen der Müllkrise in Neapel und in der Region Kampanien Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Außerdem übermittelt sie Italien ein erstes Mahnschreiben, weil die Region Latium es versäumt hat, dem EuGH-Urteil nachzukommen, in dem ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Erstellung regionaler Abfallbewirtschaftungspläne festgestellt wurde. Im letzteren Fall kann die Kommission beim Gerichtshof die Verhängung eines Zwangsgelds beantragen.

Hierzu erklärte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas: „Die Müllberge, die in den Straßen Kampaniens liegen und nicht abgeholt werden, führen uns deutlich vor Augen, welche Gefahr für Umwelt und Gesundheit von einer mangelhaften Abfallwirtschaft ausgeht. Italien muss dringend dafür sorgen, dass in Kampanien und Latium effektive Abfallbewirt-schaftungspläne erstellt werden und zur Sammlung und Behandlung von Abfällen die Infrastruktur geschaffen wird, die für die vorschriftsmäßige Umsetzung erforderlich ist."

Rechtssache Kampanien

Gegenstand dieser Rechtssache ist die dramatische Abfallkrise, die in Neapel und in der Region Kampanien ausgebrochen ist. Im Frühjahr 2007 blieb der Abfall wochenlang auf den Straßen liegen, so dass Schulen aus Gesundheitsgründen geschlossen werden mussten und wütende Anwohner die aufgetürmten Müllsäcke in Brand setzten. Die Verbreitung von Krankheitskeimen und die Belastung von Luft, Wasser und Böden durch den nicht eingesammelten Abfall und die offenen Feuer bedeuteten eine ernsthafte Gefahr für Gesundheit und Umwelt. Aus diesem Grund hat die Kommission im Juni letzten Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Abfallrahmenrichtlinie eingeleitet.

Im Dezember 2007 traten diese Probleme erneut auf, so dass die Kommission am 1. Februar 2008 eine letzte schriftliche Mahnung übermittelte, in der Italien wegen der Dringlichkeit der Krise aufgefordert wurde, innerhalb von einem Monat Stellung zu nehmen. Im Februar hat die Kommission die Lage in Neapel und dem Umland vor Ort erkundet und Anfang März die Stellungnahme Italiens erhalten.

Zwar hat sich in letzter Zeit die akute Krise entspannt, und der Müll wird inzwischen nach Ernennung eines neuen „Kommissars zur Behebung des Müllnotstands” wieder von den Straßen entfernt, aber diese Maßnahmen reichen nach Auffassung der Kommission nicht aus, um die Abfallprobleme in Kampanien langfristig in den Griff zu bekommen und zu verhindern, dass sich die unannehmbaren Vorfälle vom letzten Jahr wiederholen. Ende Dezember 2007 wurde ein neuer Abfallbewirtschaftungsplan für die Region erlassen, doch der Kommission ist bekannt, dass der der vor mehr als zehn Jahren erlassene vorherige Plan nie vorschriftsgemäß umgesetzt wurde.

Kampanien ist heute noch weit davon entfernt, über ein effektives Bewirtschaftungssystem zur Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen zu verfügen. Außerdem waren die italienischen Behörden nicht in der Lage, einen klaren Zeitplan für Fertigstellung und Inbetriebnahme der Sortieranlagen, Abfalldeponien, Müllverbrennungsanlagen und anderer Einrichtungen zur Behebung der Müllprobleme in der Region vorzulegen.

Deshalb hat die Kommission beschlossen, Italien wegen Nichteinhaltung der Abfallrahmenrichtlinie vor dem EuGH zu verklagen. Der Richtlinie zufolge müssen die Mitgliedstaaten u. a. dafür sorgen, dass der Abfall ohne Gefährdung der öffentlichen Gesundheit verwertet oder beseitigt wird, verhindern, dass er unkontrolliert abgelagert oder beseitigt wird, und ein angemessenes Netz von Beseitigungsanlagen errichten.

Fehlender Abfallbeseitigungsplan für die Region Latium

Die Kommission übermittelt Italien ein erstes Mahnschreiben nach Artikel 228 EG-Vertrag, weil in der Region Latium kein Abfallbewirtschaftungsplan erstellt wurde. Artikel 228 kommt zur Anwendung, wenn ein Mitgliedstaat einem EuGH-Urteil nicht nachgekommen ist. In diesem Fall kann die Kommission nach zwei Mahnschreiben den Mitgliedstaat ein zweites Mal vor dem Gerichtshof verklagen und die Verhängung eines Zwangsgelds beantragen.

In einer von der Kommission angestrengten Klage verurteilte der EuGH Italien im Juni 2007 wegen fehlender Abfallbewirtschaftungspläne in einigen Regionen und Provinzen. Diese Pläne müssen nach der Abfallrahmenrichtlinie und der Richtlinie über gefährliche Abfälle erstellt werden. Italien hat nach Ergehen des Urteils für alle Regionen und Provinzen mit Ausnahme der Region Latium Abfallbewirtschaftungspläne erarbeitet. Die italienischen Behörden haben der Kommission mitgeteilt, dass Schritte unternommen würden, um den Plan für Latium zu erstellen; dieser liegt aber bislang nicht vor. Aus diesem Grund leitet die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 228 ein.

Rechtsverfahren

Nach Artikel 226 ist die Kommission befugt, rechtliche Schritte gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, der seinen Pflichten nicht nachkommt.

Wenn nach Auffassung der Kommission möglicherweise ein Verstoß gegen das EU-Recht vorliegt, der die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens rechtfertigt, richtet sie an den betreffenden Mitgliedstaat ein „Aufforderungsschreiben" (erste schriftliche Mahnung), in dem dieser aufgefordert wird, sich bis zu einem festgelegten Termin, in der Regel innerhalb von zwei Monaten, zu äußern.

Je nachdem, wie sich der betreffende Mitgliedstaat in seiner Antwort äußert und ob er überhaupt antwortet, kann die Kommission beschließen, ihm eine „mit Gründen versehene Stellungnahme" (letzte schriftliche Mahnung) zu übermitteln, worin sie klar und eindeutig darlegt, weshalb ihrer Ansicht nach ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht vorliegt, und den Mitgliedstaat auffordert, seinen Verpflichtungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel zwei Monate) nachzukommen.

Kommt der Mitgliedstaat dieser mit Gründen versehenen Stellungnahme nicht nach, kann die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof mit dem Fall zu befassen. Gelangt der Gerichtshof in seinem Urteil zu der Auffassung, dass eine Vertragsverletzung vorliegt, wird der säumige Mitgliedstaat aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Gemäß Artikel 228 EG-Vertrag ist die Kommission befugt, gegen einen Mitgliedstaat vorzugehen, der einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht Folge geleistet hat. Darüber hinaus kann die Kommission nach diesem Artikel den Gerichtshof auffordern, gegen den betreffenden Mitgliedstaat ein Zwangsgeld zu verhängen.

Quelle: Europäische Kommission