Donnerstag, 22. Mai 2008

Schwere Umweltvergehen werden zukünftig EU-weit Sache des Strafrechts



Strassburg, 22. Mai 2008. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Mensch und Umwelt gefährdet, etwa durch illegale Abfallverklappung, radioaktive Verschmutzung oder den Schmuggel von geschützten Arten, wird bald in ganz Europa strafrechtlich verfolgt. Eine neue EU-Richtlinie zum Umweltstrafrecht, deren Endfassung auf einem Kompromiss zwischen Parlament und Ministerrat beruht und im EU Parlament verabschiedet wurde, wird bald dafür sorgen, dass Umweltkriminalität auch rechtlich nirgends in der EU mehr als Kavaliersdelikt behandelt wird.
(Bild: Untergang der Erika: Gegen Eigner Total wurden 375.000 € Strafe verhängt).



EU-weit Umweltstraftatbestände

Zu den Tatbeständen zählt entsprechend des Richtlinienentwurfs u.a. der Besitz, die Entnahme, die Beschädigung sowie das Töten von geschützten wildlebenden Tier- oder Pflanzen­arten genauso wie die Mensch und Umwelt gefährdende Produktion oder der Handel von radioaktivem Material sowie von Stoffen, die die Ozonschicht zerstören. Auch der rechtswidrige Umgang mit Abfällen sowie die „erhebliche Schädigung" von ausgewiesenen Schutzgebieten soll EU-weit strafrechtlich verfolgt werden. Anstiftung und Beihilfe zu den genannten Tatbeständen müssen ebenfalls in allen nationalen Rechtssystemen unter Strafe gestellt werden. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten allgemein gewährleisten, dass schwere Verstöße gegen die Umweltschutzvorschriften der EU mit „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Strafen" geahndet werden.


Vorlage trägt jüngster Rechtsprechung Rechnung

In der Gesetzesvorlage wird einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen. Dieser hatte im Oktober 2007 festgestellt, dass die Art der Strafen und das Strafmaß nicht in die Zuständigkeit der EU fällt. Im ursprünglichen Richtlinienentwurf hatte die EU-Kommission nicht nur einen harmonisierten Katalog von Straftaten vorgesehen, sondern auch die Angleichung der Strafen für besonders schwerwiegende Umweltstraftaten angestrebt. Die neue Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, bestimmte vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlungen, die die Umwelt schädigen, als Straftaten zu handeln.




Kein einheitliches Strafmass


Der EU- Richtlinie enthält nun zwar eine Reihe von Tatbeständen, die zukünftig zwingend im Rahmen des Strafrechts verfolgt werden müssen und nicht schlicht als Ordnungswidrigkeit oder im Rahmen der privatrechtlichen Ahndung behandelt werden können. Nicht harmonisiert wird jedoch das Strafmaß.

(Quelle: EU-Parlament)

Mittwoch, 21. Mai 2008

Agrarkommissarin Fischer Boel will großen Bauernhöfen die Gelder kürzen

Konfliktstoff für die französische EU- Präsidentschaft ab Juli 2008


Brüssel, 21. Mai 2008. Die Europäische Kommission schlägt Kürzungen der Subventionen für die europäischen Bauern und Umbau des Agrarfördersystems vor. Die Pläne von Agrarkommissarin Mariann Fischer-Boel (Dänemark) seien unverändert angenommen worden, sagte ein Kommissionssprecher, gestern.


Der Konflikt mit den mächtigen und einflussreichen Bauernverbänden Europas ist damit vorprogrammiert, die diese Massnahmen vehement ablehnen. "Ein unhaltbarer Vorschlag, findet Gerhard Sonnleitner, Chef des Deutschen Bauernverbands und Vize-Präsident des EU-Dachverbands COPA. Er hält dies für eine ungerechtfertigte Abstrafung der großen Mehrfamilienbetriebe". Doch noch stärker als in Deutschland sind die landwirtschaftlichen Betriebe in Frankreich von den Plänen der Kommission betroffen. Bis zum EU-Gipfel unter französischer Ratspräsidentschaft im November wollen sich die 27 Mitgliedstaaten auf einen neuen Kurs in der Agrarpolitik einigen. Doch gerade bei den Franzosen, die die Hauptnutzer der Agrarsubventionen sind, ist der Widerstand gegen jegliche Kürzungsvorschläge sehr groß.


Tiefe Einschnitte für Großbetriebe - Ende der Milchquote im April 2015


Agrarkommissarin Mariann Fischer Boe plant besonders tiefe Einschnitte für Großbetriebe, die derzeit mehr als 100.000 Euro jährlich erhalten. Die Verteilung der Gelder soll neue gesetzten Prioritäten folgen und nun für EU-Programme zur Förderung der ländlichen Entwicklung im Bereich Klimaschutz, Wassermanagement, Biodiversität und erneuerbare Energien und Beschäftigungsmaßnahmen umgeschichtet werden. Außerdem schlägt die EU-Kommission vor, die Milchquoten mit April 2015 auslaufen zu lassen. Angesichts zurückgehender Getreidevorräte und steigender Lebensmittelpreise steht bei der EU-Kommission fest: Es besteht dringender Handlungsbedarf.


13 Prozent weniger Direktzahlungen


Ab 2012 sollen landwirtschaftliche Betriebe, die jährlich mehr als 5.000 Euro an EU-Direktzahlungen erhalten, um 13 Prozent weniger aus diesem Topf erhalten. Für größere Betriebe sind stärkere, gestaffelte Kürzungen der Direktzahlungen vorgesehen: Bei EU-Beihilfen von mehr als 100.000 Euro im Jahr ist eine Reduktion von 16 Prozent vorgesehen. Bei Beträgen von bis zu 300.000 Euro beträgt die Kürzung 19 Prozent und bei noch höhere Förderungen 22 Prozent. In all diesen Zahlen ist die bereits beschlossene jährliche verpflichtende Umschichtung von fünf Prozent von Direktzahlungen in die ländliche Entwicklung berücksichtigt.

Die Einschleifregelung soll 2009 mit Subventionskürzungen von sieben bis 16 Prozent beginnen, die in den Folgejahren um zwei Prozentpunkte angehoben werden.


Vorschlag weniger hart als erwartet


Der Vorschlag der EU-Kommission fällt damit weniger hart als ursprünglich angedacht aus.
In einem ersten Ideenpapier hatte Agrarkommissarin Fischer-Boel Kürzungen bis zu 45 Prozent erwogen. Die Reform muss von den EU-Staaten beschlossen werden. Pröll sieht Probleme bei Milchquote Bis zur Abschaffung der Milchquote im Jahr 2015 will die EU-Kommission die Quote jährlich um ein Prozent anheben. Pröll hatte gesagt, ohne zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen drohe der erwartete Preisverfall zulasten der Bergregionen zu gehen.

Die EU-Agrarminister hatten sich bereits im Jahr 2003 auf eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik - kurz GAP - geeinigt. Dabei hatten sie vor allem die hohen Direktsubventionszahlungen an europäische Bauern im Visier.

Montag, 19. Mai 2008

EU gibt 5,2 Milliarden EUR pro Jahr für Aussenpolitik aus


Welchen Einfluss hat Europa für sein Geld? Finanzgebahren der EU- Kommission eine Zumutung gegenüber dem europäischen Steuerzahler.

Die Budgetwächter im Europäischen Parlament wollen den Außenpolitikern Nachhilfe erteilen. Kürzlich gab es die erste Kraftprobe mit der Kommission.

"Es gibt offenbar noch Leute in der EU-Kommission, die glauben, Außenpolitik würde das Parlament nichts angehen", kritisiert Herbert Bösch, Vorsitzender des Haushaltskontrollausschusses und somit einer der einflussreichsten EU-Parlamentarier.

5,2 Milliarden Euro gibt Brüssel pro Jahr für Außenpolitik aus. Bösch kritisiert, dass die EU trotz dieser Milliardenzahlungen viel zu wenig Einfluss bei wichtigen Konflikten habe: "Auf der weltpolitischen Bühne ist Europa der Zahlmeister, aber kein echter Mitspieler. Im Irak finanziert die EU beispielsweise 40 Prozent des Wiederaufbaus - aber wir haben da nichts zu melden“.

Kürzlich probten Bösch und seine Ausschuss-Kollegen den Aufstand: Von Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner wollten sie wissen, was mit dem Geld passiert sei, das die EU in UNO-Fonds zum Wiederaufbau des Irak eingezahlt hat.

Am Ende billigte das Parlament dann doch das Budget der Kommission für 2006. (Dieses so genannte Entlastungsverfahren ist das mächtigste Instrument des Parlaments.) Laut Bösch gab es "Druck auf meinen Ausschuss, dass man im Vorfeld der irischen Volksabstimmung die Kommission nicht zu sehr beschädigen sollte".

Die EU-Budgetwächter fordern von den EU-Diplomaten einerseits eine genauere Abrechnung. Andererseits gibt Bösch offen zu, dass er den Außenpolitikern auf die Sprünge helfen will: Für den Wiederaufbau des Irak gab die EU der UNO zuletzt 1,4 Mrd. Euro pro Jahr, "aber wir haben festgestellt, dass wir ein Armutschgerl sind, was die Mitsprache anbelangt". Für Bösch ist das "eine Zumutung gegenüber dem europäischen Steuerzahler".

Gleiche Regeln für alle

Im Kabinett von Ferrero-Waldner freilich sieht man die Dinge anders. Für die Außenpolitik gelten dieselben Finanzregeln wie für alle, betonte Sprecherin Christiane Hohmann auf Anfrage. Was die UNO-Fonds betrifft, gehe die Diskussion weiter, "wie die UNO den Wünschen der Parlamentarier entgegenkommen kann". Außerdem: "Die Tatsache, dass viel Geld in eine Region geht, die enormen Bedarf hat, heißt nicht, dass dort Geld versickert."

Bösch will jedenfalls nicht locker lassen. Das Entlastungsverfahren sei kein Skandalisierungsinstrument, sondern dazu da, "Fehlentwicklungen begleitend zu beseitigen". Der Kommission droht er an, nächstes Jahr "die Dosis an Beratung zu erhöhen".

Dienstag, 6. Mai 2008

Klage und Mahnschreiben der EU- Kommission gegen Italien


Rechtsschritte der Kommission wegen Abfallproblemen in Kampanien und Latium eingeleitet.

Wie die Europäische Kommission mitteilt, leitet sie in zwei Rechtssachen weitere rechtliche Schritte gegen Italien ein, weil Italien wegen unsachgemäßer Müllentsorgung gegen die EU-Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften verstoßen hat. Die Kommission erhebt wegen der Müllkrise in Neapel und in der Region Kampanien Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Außerdem übermittelt sie Italien ein erstes Mahnschreiben, weil die Region Latium es versäumt hat, dem EuGH-Urteil nachzukommen, in dem ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Erstellung regionaler Abfallbewirtschaftungspläne festgestellt wurde. Im letzteren Fall kann die Kommission beim Gerichtshof die Verhängung eines Zwangsgelds beantragen.

Hierzu erklärte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas: „Die Müllberge, die in den Straßen Kampaniens liegen und nicht abgeholt werden, führen uns deutlich vor Augen, welche Gefahr für Umwelt und Gesundheit von einer mangelhaften Abfallwirtschaft ausgeht. Italien muss dringend dafür sorgen, dass in Kampanien und Latium effektive Abfallbewirt-schaftungspläne erstellt werden und zur Sammlung und Behandlung von Abfällen die Infrastruktur geschaffen wird, die für die vorschriftsmäßige Umsetzung erforderlich ist."

Rechtssache Kampanien

Gegenstand dieser Rechtssache ist die dramatische Abfallkrise, die in Neapel und in der Region Kampanien ausgebrochen ist. Im Frühjahr 2007 blieb der Abfall wochenlang auf den Straßen liegen, so dass Schulen aus Gesundheitsgründen geschlossen werden mussten und wütende Anwohner die aufgetürmten Müllsäcke in Brand setzten. Die Verbreitung von Krankheitskeimen und die Belastung von Luft, Wasser und Böden durch den nicht eingesammelten Abfall und die offenen Feuer bedeuteten eine ernsthafte Gefahr für Gesundheit und Umwelt. Aus diesem Grund hat die Kommission im Juni letzten Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Abfallrahmenrichtlinie eingeleitet.

Im Dezember 2007 traten diese Probleme erneut auf, so dass die Kommission am 1. Februar 2008 eine letzte schriftliche Mahnung übermittelte, in der Italien wegen der Dringlichkeit der Krise aufgefordert wurde, innerhalb von einem Monat Stellung zu nehmen. Im Februar hat die Kommission die Lage in Neapel und dem Umland vor Ort erkundet und Anfang März die Stellungnahme Italiens erhalten.

Zwar hat sich in letzter Zeit die akute Krise entspannt, und der Müll wird inzwischen nach Ernennung eines neuen „Kommissars zur Behebung des Müllnotstands” wieder von den Straßen entfernt, aber diese Maßnahmen reichen nach Auffassung der Kommission nicht aus, um die Abfallprobleme in Kampanien langfristig in den Griff zu bekommen und zu verhindern, dass sich die unannehmbaren Vorfälle vom letzten Jahr wiederholen. Ende Dezember 2007 wurde ein neuer Abfallbewirtschaftungsplan für die Region erlassen, doch der Kommission ist bekannt, dass der der vor mehr als zehn Jahren erlassene vorherige Plan nie vorschriftsgemäß umgesetzt wurde.

Kampanien ist heute noch weit davon entfernt, über ein effektives Bewirtschaftungssystem zur Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen zu verfügen. Außerdem waren die italienischen Behörden nicht in der Lage, einen klaren Zeitplan für Fertigstellung und Inbetriebnahme der Sortieranlagen, Abfalldeponien, Müllverbrennungsanlagen und anderer Einrichtungen zur Behebung der Müllprobleme in der Region vorzulegen.

Deshalb hat die Kommission beschlossen, Italien wegen Nichteinhaltung der Abfallrahmenrichtlinie vor dem EuGH zu verklagen. Der Richtlinie zufolge müssen die Mitgliedstaaten u. a. dafür sorgen, dass der Abfall ohne Gefährdung der öffentlichen Gesundheit verwertet oder beseitigt wird, verhindern, dass er unkontrolliert abgelagert oder beseitigt wird, und ein angemessenes Netz von Beseitigungsanlagen errichten.

Fehlender Abfallbeseitigungsplan für die Region Latium

Die Kommission übermittelt Italien ein erstes Mahnschreiben nach Artikel 228 EG-Vertrag, weil in der Region Latium kein Abfallbewirtschaftungsplan erstellt wurde. Artikel 228 kommt zur Anwendung, wenn ein Mitgliedstaat einem EuGH-Urteil nicht nachgekommen ist. In diesem Fall kann die Kommission nach zwei Mahnschreiben den Mitgliedstaat ein zweites Mal vor dem Gerichtshof verklagen und die Verhängung eines Zwangsgelds beantragen.

In einer von der Kommission angestrengten Klage verurteilte der EuGH Italien im Juni 2007 wegen fehlender Abfallbewirtschaftungspläne in einigen Regionen und Provinzen. Diese Pläne müssen nach der Abfallrahmenrichtlinie und der Richtlinie über gefährliche Abfälle erstellt werden. Italien hat nach Ergehen des Urteils für alle Regionen und Provinzen mit Ausnahme der Region Latium Abfallbewirtschaftungspläne erarbeitet. Die italienischen Behörden haben der Kommission mitgeteilt, dass Schritte unternommen würden, um den Plan für Latium zu erstellen; dieser liegt aber bislang nicht vor. Aus diesem Grund leitet die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 228 ein.

Rechtsverfahren

Nach Artikel 226 ist die Kommission befugt, rechtliche Schritte gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, der seinen Pflichten nicht nachkommt.

Wenn nach Auffassung der Kommission möglicherweise ein Verstoß gegen das EU-Recht vorliegt, der die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens rechtfertigt, richtet sie an den betreffenden Mitgliedstaat ein „Aufforderungsschreiben" (erste schriftliche Mahnung), in dem dieser aufgefordert wird, sich bis zu einem festgelegten Termin, in der Regel innerhalb von zwei Monaten, zu äußern.

Je nachdem, wie sich der betreffende Mitgliedstaat in seiner Antwort äußert und ob er überhaupt antwortet, kann die Kommission beschließen, ihm eine „mit Gründen versehene Stellungnahme" (letzte schriftliche Mahnung) zu übermitteln, worin sie klar und eindeutig darlegt, weshalb ihrer Ansicht nach ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht vorliegt, und den Mitgliedstaat auffordert, seinen Verpflichtungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel zwei Monate) nachzukommen.

Kommt der Mitgliedstaat dieser mit Gründen versehenen Stellungnahme nicht nach, kann die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof mit dem Fall zu befassen. Gelangt der Gerichtshof in seinem Urteil zu der Auffassung, dass eine Vertragsverletzung vorliegt, wird der säumige Mitgliedstaat aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Gemäß Artikel 228 EG-Vertrag ist die Kommission befugt, gegen einen Mitgliedstaat vorzugehen, der einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht Folge geleistet hat. Darüber hinaus kann die Kommission nach diesem Artikel den Gerichtshof auffordern, gegen den betreffenden Mitgliedstaat ein Zwangsgeld zu verhängen.

Quelle: Europäische Kommission