Mittwoch, 26. März 2008


Die Erklärung von Laeken (Teil 2)

Ein Jahr nach dem Vertrag von Nizza und der gleichnamigen Erklärung, der zufolge die institutionelle Reform auch im Anschluss an die Regierungskonferenz von 2000 fortgesetzt werden soll, hat der im belgischen Laeken tagende Europäische Rat am 15. Dezember 2001 die „Erklärung von Laeken zur Zukunft der Europäischen Union" angenommen und die Union darin zu mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz verpflichtet.

In dieser Erklärung werden 60 gezielte Fragen zur Zukunft der Union formuliert, die sich um vier große Themen ranken: Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten, Vereinfachung der Verträge, institutionelles Gefüge und Vorbereitung einer Verfassung für die europäischen Bürger. Zugleich wird ein Konvent einberufen, der nach Antworten auf diese Fragen suchen und die Teilnehmer an der Debatte über die Zukunft der Union zusammenbringen soll. Aufgabe dieses Konvents war es, die zentralen Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Entwicklung der Union zu prüfen, um so eine möglichst umfassende und transparente Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 zu gewährleisten.


Wie lässt sich die Autorität und die Effizienz der Europäischen Kommission stärken? Wie soll der Präsident der Kommission bestimmt werden: vom Europäischen Rat, vom Europäischen Parlament oder - im Wege direkter Wahlen - vom Bürger? Soll die Rolle des Europäischen Parlaments gestärkt werden? Sollen wir das  Mitentscheidungsrecht ausweiten oder nicht? Soll die Art und Weise, in der wir die  Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen, überprüft werden? Ist ein  europäischer Wahlbezirk notwendig oder soll es weiterhin im nationalen Rahmen festgelegte Wahlbezirke geben? Können beide Systeme miteinander kombiniert werden? Muss die Rolle des Rates gestärkt werden? Soll der Rat als Gesetzgeber in derselben Weise handeln wie in seiner Exekutivfunktion? Sollen im Hinblick auf eine grössere Transparenz die Tagungen des Rates - jedenfalls in seiner gesetzgeberischen Rolle – öffent-lich werden? Soll der Bürger besseren Zugang zu den Dokumenten des Rates erhalten? Wie kann schliesslich das Gleichgewicht und die gegenseitige Kontrolle zwischen den Organen gewährleistet werden?

Eine zweite Frage, ebenfalls im Zusammenhang mit der demokratischen Legiti-mierung, betrifft die Rolle der nationalen Parlamente. Sollen sie in einem neuen Organ - neben dem Rat und dem Europäischen Parlament - vertreten sein? Sollen sie eine Rolle in den Bereichen europäischen Handelns spielen, in denen das Europäische Parlament keine Zuständigkeit besitzt? Sollen sie sich auf die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten konzentrieren, indem sie beispielsweise vorab die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips kontrollieren? 

Die dritte Frage ist die, wie wir die Effizienz der Beschlussfassung und die Arbeitsweise der Organe in einer Union von etwa 30 Mitgliedstaaten verbessern können. Wie könnte die Union ihre Ziele und Prioritäten besser festlegen und besser für deren Umsetzung sorgen? Brauchen wir mehr Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit? Wie lässt sich das Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat und Europäischem Parlament vereinfachen und beschleunigen? Was soll mit dem halbjährlichen Turnus des Vorsitzes der Union geschehen? Welches ist die Rolle des Europäischen Rates? Welches ist die Rolle und die Struktur der verschiedenen Ratsformationen? Wie kann auch die Kohärenz der europäischen Aussenpolitik vergrössert werden? Wie lässt sich die Synergie zwischen dem Hohen Vertreter und dem zuständigen Kommissionsmitglied verbessern? Soll die Aussenvertretung der Union in internationalen Gremien ausgebaut werden?

Für die Europäische Union gelten zurzeit vier Verträge. Die Ziele, Zuständigkeiten und Politik-instrumente der Union sind in diesen Verträgen verstreut. Im Interesse einer grösseren Transparenz ist eine Vereinfachung unerlässlich. Hierzu können Fragen gestellt werden, die sich in vier Bündeln zusammenfassen lassen. Ein erstes Fragenbündel betrifft die Vereinfachung der bestehenden Verträge ohne inhaltliche Änderungen. Soll die Unter-scheidung zwischen Union und Gemeinschaften überprüft werden? Was soll mit der Einteilung in drei Säulen geschehen?

Sodann stellen sich die Fragen nach einer möglichen Neuordnung der Verträge. Soll zwischen einem Basisvertrag und den anderen Vertrags-bestimmungen unterschieden werden? Muss diese Aufspaltung vorgenommen werden? Kann dies zu einer Unterscheidung zwischen den Änderungs- und Ratifikationsverfahren für den Basisvertrag und die anderen Vertragsbestimmungen führen?

Ferner muss darüber nachgedacht werden, ob die Charta der Grundrechte in den Basisvertrag aufgenommen werden soll und ob die Europäische Gemeinschaft der Europäischen Menschenrechts-konvention beitreten soll. Schliesslich stellt sich die Frage, ob diese Vereinfachung und Neuordnung im Laufe der Zeit nicht dazu führen könnte, dass in der Union ein Verfassungstext angenommen wird. Welches wären die Kernbestandteile einer solchen Verfassung? Die Werte, für die die Union eintritt? Die Grundrechte und -pflichten der Bürger? Das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten in der Union?

Im Hinblick auf eine möglichst umfassende und möglichst transparente Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz hat der Europäische Rat beschlossen, einen Konvent einzuberufen, dem die Hauptakteure der Debatte über die Zukunft der Union angehören. Im Lichte der vorstehenden Ausführungen fällt diesem Konvent die Aufgabe zu, die wesentlichen Fragen zu prüfen, welche die künftige Entwicklung der Union aufwirft, und sich um verschiedene mögliche Antworten zu bemühen. Der Europäische Rat hat Herrn V. Giscard d'Estaing zum Präsidenten des Konvents und Herrn G. Amato sowie Herrn J.L. Dehaene zu Vizepräsidenten ernannt. Neben seinem Präsidenten und seinen beiden Vizepräsidenten gehören dem Konvent 15 Vertreter der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten (ein Vertreter pro Mitgliedstaat), 30 Mitglieder der nationalen Parlamente (2 pro Mitgliedstaat), 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und zwei Vertreter der Kommission an.  Die Eröffnungssitzung des Konvents findet am 1. März 2002 statt. Bei dieser Gelegenheit ernennt der Konvent sein Präsidium und legt die Regeln für seine Arbeitsweise fest. Die Beratungen werden nach einem Jahr so rechtzeitig abgeschlossen, dass der Präsident des Konvents die Ergebnisse des Konvents dem Europäischen Rat vorlegen kann“. (Ende der Erklärung von Laeken).


Mittwoch, 19. März 2008

Die Erklärung von Laeken (Teil 1)

Der lange Weg zur europäischen Verfassung begann im belgischen Laeken: Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten hatten im Dezember 2001 dort beschlossen, die Europäische Union auf eine neue organisatorische Grundlage zu stellen, sie beriefen einen "Europäischen Konvent" ein, der Vorschläge zur Zukunft der EU ausarbeiten sollte. Das erste Ergebnis zur Gestaltung der Zukunft Europas findet sich in der „Erklärung von Laeken“ des Europäischen Rates im Dezember 2001, in der sich Europa am Scheideweg sah:

"Jahrhundertelang haben Völker und Staaten versucht, durch Krieg und Waffengewalten europäischen Kontinent unter ihre Herrschaft zu bringen. Nach der Schwächung durch zwei blutige Kriege und infolge des Geltungsverlusts in der Welt wuchs das Bewusstsein, dass der Traum eines starken und geeinigten Europas nur in Frieden und durch Verhandlungen verwirklicht werden konnte. Um die Dämonen der Vergangenheit endgültig zu bannen, wurde mit einer Gemeinschaft für Kohle und Stahl der Anfang gemacht, zu der dann später andere Wirtschaftszweige, wie die Landwirtschaft, hinzu-kamen. Schliesslich wurde ein echter Binnenmarkt für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital geschaffen, zu dem 1999 eine einheitliche Währung hinzutrat. Am 1. Januar 2002 wird der Euro für 300 Millionen europäische Bürger zur alltäglichen Realität.

Die Europäische Union entstand somit nach und nach. Zunächst ging es vor allem um eine wirtschaftliche und technische Interessengemeinschaft. Vor zwanzig Jahren wurde mit der ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments die demokratische Legitimität, die bis dahin allein durch den Rat gegeben war, erheblich gestärkt. In den letzten zehn Jahren wurde eine politische Union auf den Weg gebracht, und es kam zu einer Zusammenarbeit in den Bereichen Sozialpolitik, Beschäftigung, Asyl, Migration, Polizei, Justiz, Aussenpolitik sowie zu einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Die Europäische Union ist ein Erfolg, weil Europa schon mehr als ein halbes Jahrhundert in Frieden lebt. Zusammen mit Nordamerika und Japan gehört die Union zu den drei wohlhabendsten Regionen der Welt. Und durch gegenseitige Solidarität und gerechtere Verteilung der Früchte der wirtschaftlichen Entwicklung ist das Wohlstandsniveau in den schwächeren Regionen der Union gewaltig gestiegen, die so einen Grossteil ihres Rückstands aufgeholt haben.

Fünfzig Jahre nach ihrer Gründung befindet sich die Union allerdings an einem Scheideweg, einem entscheidenden Moment ihrer Geschichte. Die Einigung Europas ist nahe. Die Union schickt sich an, sich um mehr als zehn neue, vor allem mittel- und osteuropäische Mitgliedstaaten zu erweitern und so eine der dunkelsten Seiten der europäischen Geschichte endgültig umzuschlagen: den Zweiten Weltkrieg und die darauf folgende künstliche Teilung Europas. Endlich ist Europa auf dem Weg, ohne Blutvergiessen zu einer grossen Familie zu werden - eine grundlegende Neuordnung, die selbstverständlich ein anderes als das vor fünfzig Jahren verfolgte Konzept verlangt, als sechs Länder die Initiative ergriffen. Gleichzeitig muss sich die Union einer doppelten Herausforderung stellen, nämlich innerhalb und ausserhalb ihrer Grenzen. In der Union müssen die europäischen Organe dem Bürger näher gebracht werden.

Die Bürger stehen zweifellos hinter den grossen Zielen der Union, sie sehen jedoch nicht immer einen Zusammenhang zwischen diesen Zielen und dem täglichen Erscheinungsbild der Union. Sie verlangen von den europäischen Organen weniger Trägheit und Starrheit und fordern vor allem mehr Effizienz und Transparenz. Viele finden auch, dass die Union stärker auf ihre konkreten Sorgen eingehen müsste und nicht bis in alle Einzelheiten Dinge behandeln sollte, die eigentlich besser den gewählten Vertretern der Mitgliedstaaten und der Regionen überlassen werden können.

Manche erleben dies sogar als Bedrohung ihrer Identität. Was aber vielleicht noch wichtiger ist: Die Bürger finden, dass alles viel zu sehr über ihren Kopf hinweg geregelt wird, und wünschen eine bessere demokratische Kontrolle. Ausserhalb ihrer Grenzen hingegen sieht sich die Europäische Union mit einer sich schnell wandelnden, globalisierten Welt konfrontiert. Nach dem Fall der Berliner Mauer sah es einen Augenblick so aus, als ob wir für lange Zeit in einer stabilen Weltordnung ohne Konflikte leben könnten. Die Menschenrechte wurden als ihr Fundament betrachtet. Doch nur wenige Jahre später ist uns diese Sicherheit abhanden gekommen. Der 11. September hat uns schlagartig die Augen geöffnet. Die Gegenkräfte sind nicht verschwunden: Religiöser Fanatismus, ethnischer Nationalismus, Rassismus, Terrorismus sind auf dem Vormarsch. Regionale Konflikte, Armut, Unterentwicklung sind dafür nach wie vor ein Nährboden.

Welche Rolle spielt Europa in dieser gewandelten Welt? Muss Europa nicht - nun, da es endlich geeint ist - eine führende Rolle in einer neuen Weltordnung übernehmen, die Rolle einer Macht, die in der Lage ist, sowohl eine stabilisierende Rolle weltweit zu spielen als auch ein Beispiel zu sein für zahlreiche Länder und Völker? Europa als Kontinent der humanitären Werte, der Magna Charta, der Bill of Rights, der Französischen Revolution, des Falls der Berliner Mauer. Kontinent der Freiheit, der Solidarität, vor allem der Vielfalt, was auch die Achtung der Sprachen, Kulturen und Traditionen anderer einschliesst. Die einzige Grenze, die die Europäische Union zieht, ist die der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte. Die Union steht nur Ländern offen, die ihre Grundwerte, wie freie Wahlen, Achtung der Minderheiten und der Rechtsstaatlichkeit, teilen.

Nun, da der Kalte Krieg vorbei ist und wir in einer globalisierten, aber zugleich auch stark zersplitterten Welt leben, muss sich Europa seiner Verantwortung hinsichtlich der Gestaltung der Globalisierung stellen. Die Rolle, die es spielen muss, ist die einer Macht, die jeder Form von Gewalt, Terror und Fanatismus entschlossen den Kampf ansagt, die aber auch ihre Augen nicht vor dem schreienden Unrecht in der Welt verschliesst. Kurz gesagt, einer Macht, die die Verhältnisse in der Welt so ändern will, dass sie nicht nur für die reichen, sondern auch für die ärmsten Länder von Vorteil sind. Einer Macht, die der Globalisierung einen ethischen Rahmen geben, d.h. sie in Solidarität und in nachhaltige Entwicklung einbetten will.

Das Bild eines demokratischen und weltweit engagierten Europas entspricht genau dem, was der Bürger will. Oftmals hat er zu erkennen gegeben, dass er für die Union eine gewichtigere Rolle auf den Gebieten der Justiz und der Sicherheit, der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, der Eindämmung der Migrationströme, der Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen aus fernen Konfliktgebieten wünscht. Auch in den Bereichen Beschäftigung und Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung sowie im Bereich wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt will er Ergebnisse sehen. Einen gemeinsamen Ansatz verlangt er bei Umweltverschmutzung, Klimaänderung, Lebensmittelsicherheit. Kurz gesagt, dies sind alles grenzüberschreitende Fragen, bei denen er instinktiv spürt, dass es nur durch allseitige Zusammenarbeit zu einer Wende kommen kann.

Wie er auch mehr Europa in aussen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Fragen wünscht, mit anderen Worten: mehr und besser koordinierte Massnahmen bei der Bekämpfung der Krisenherde in Europa und in dessen Umfeld sowie in der übrigen Welt. Gleichzeitig denkt derselbe Bürger, dass die Union in einer Vielzahl anderer Bereiche zu bürokratisch handelt. Bei der Koordinierung der wirtschaftlichen, finanziellen und steuerlichen Rahmenbedingungen muss das gute Funktionieren des Binnenmarktes und der einheitlichen Währung der Eckpfeiler bleiben, ohne dass die Eigenheit der Mitgliedstaaten dadurch Schaden nimmt. Nationale und regionale Unterschiede sind häufig Ergebnis von Geschichte und Tradition. Sie können eine Bereicherung sein. Mit anderen Worten, worum es ausser "verantwortungsvollem Regierungshandeln" geht, ist das Schaffen neuer Möglichkeiten, nicht aber neuer Zwänge.

Worauf es ankommt, sind mehr Ergebnisse, bessere Antworten auf konkrete Fragen, nicht aber ein europäischer Superstaat oder europäische Organe, die sich mit allem und jedem befassen. Kurz, der Bürger verlangt ein klares, transparentes, wirksames, demokratisch bestimmtes gemeinschaftliches Konzept, - ein Konzept, das Europa zu einem Leuchtfeuer werden lässt, das für die Zukunft der Welt richtungweisend sein kann, ein Konzept, das konkrete Ergebnisse zeitigt, in Gestalt von mehr Arbeitsplätzen, mehr Lebensqualität, weniger Kriminalität, eines leistungsfähigen Bildungssystems und einer besseren Gesundheits-fürsorge. Es steht ausser Frage, dass Europa sich dazu regenerieren und reformieren muss.

Die Union muss demokratischer, transparenter und effizienter werden. Und sie muss eine Antwort auf drei grundlegende Herausforderungen finden: Wie können dem Bürger, vor allem der Jugend, das europäische Projekt und die europäischen Organe näher gebracht werden? Wie sind das politische Leben und der europäische politische Raum in einer erweiterten Union zu strukturieren? Wie kann die Union zu einem Stabilitätsfaktor und zu einem Vorbild in der neuen multipolaren Welt werden? Um hierauf antworten zu können, muss eine Anzahl gezielter Fragen gestellt werden.

Eine bessere Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten in der Europäischen Union Der Bürger setzt oft Erwartungen in die Europäische Union, die von dieser nicht immer erfüllt werden; umgekehrt hat er aber mitunter den Eindruck, dass die Union zu viele Tätigkeiten in Bereichen entfaltet, in denen ihr Tätigwerden nicht immer unentbehrlich ist. Es ist daher wichtig, dass die Zuständigkeitsverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten verdeutlicht, vereinfacht und im Lichte der neuen Herausforderungen, denen sich die Union gegenübersieht, angepasst wird. Dies kann sowohl dazu führen, dass bestimmte Aufgaben wieder an die Mitgliedstaaten zurückgegeben werden, als auch dazu, dass der Union neue Aufgaben zugewiesen werden oder dass die bisherigen Zuständigkeiten erweitert werden, wobei stets die Gleichheit der Mitgliedstaaten und ihre gegenseitige Solidarität berücksichtigt werden müssen.
Ein erstes Bündel von Fragen, die gestellt werden müssen, bezieht sich darauf, wie wir die Einteilung der Zuständigkeiten transparenter gestalten können. Können wir zu diesem Zweck eine deutlichere Unterscheidung zwischen drei Arten von Zuständigkeiten vornehmen: den ausschliesslichen Zuständigkeiten der Union, den Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und den von der Union und den Mitgliedstaaten geteilten Zuständigkeiten? Auf welcher Ebene werden die Zuständigkeiten am effizientesten wahrgenommen? Wie soll dabei das Subsidiaritätsprinzip angewandt werden? Und sollte nicht deutlicher formuliert werden, dass jede Zuständigkeit, die der Union nicht durch die Verträge übertragen worden ist, in den ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten gehört? Und welche Auswirkungen würde dies haben?.

Das nächste Bündel von Fragen bezieht sich darauf, dass in diesem erneuerten Rahmen und unter Einhaltung des Besitzstands der Gemeinschaft zu untersuchen wäre, ob die Zuständigkeiten nicht neu geordnet werden müssen. In welcher Weise können die Erwartungen des Bürgers hierbei als Richtschnur dienen? Welche Aufgaben ergeben sich daraus für die Union? Und umgekehrt: welche Aufgaben können wir besser den Mitgliedstaaten überlassen? Welche Änderungen müssen am Vertrag in den verschiedenen Politikbereichen vorgenommen werden? Wie lässt sich beispielsweise eine kohärentere gemeinsame Aussenpolitik und Verteidigungspolitik entwickeln? Müssen die Petersberg-Aufgaben reaktualisiert werden? Wollen wir uns bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen einem stärker integrierten Konzept zuwenden? Wie kann die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken verstärkt werden? Sollen wir die Zusammenarbeit in den Bereichen soziale Integration, Umwelt, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit verstärken? Soll andererseits die tägliche Verwaltung und die Ausführung der Unionspolitik nicht nachdrücklicher den Mitgliedstaaten bzw. - wo deren Verfassung es vorsieht – den Regionen überlassen werden? Sollen ihnen nicht Garantien dafür gegeben werden, dass an ihren Zuständigkeiten nicht gerührt werden wird?

Schliesslich stellt sich die Frage, wie gewährleistet werden kann, dass die neu bestimmte Verteilung der Zuständigkeiten nicht zu einer schleichenden Ausuferung der Zuständigkeiten der Union oder zu einem Vordringen in die Bereiche der ausschliesslichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und - wo eine solche besteht – der Regionen führt. Wie kann man zugleich darüber wachen, dass die europäische Dynamik nicht erlahmt? Auch in Zukunft muss die Union ja auf neue Herausforderungen und Entwicklungen reagieren und neue Politikbereiche erschliessen können. Müssen zu diesem Zweck die Artikel 95 und 308 des Vertrags unter Berücksichtigung des von der Rechtsprechung entwickelten Besitzstandes überprüft werden?
Nicht nur die Frage, wer was macht, ist von Bedeutung. Ebenso bedeutsam ist die Frage, in welcher Weise die Union handelt, welcher Instrumente sie sich bedient. Die einzelnen Vertragsänderungen haben jedenfalls zu einer Proliferation der Instrumente geführt. Und schrittweise haben sich die Richtlinien immer mehr in die Richtung detaillierter Rechtsvorschriften entwickelt.

Die zentrale Frage lautet denn auch, ob die verschiedenen Instrumente der Union nicht besser definiert werden müssen und ob ihre Anzahl nicht verringert werden muss. Mit anderen Worten: Soll eine Unterscheidung zwischen Gesetzgebungs- und Durchführungs-massnahmen eingeführt werden? Muss die Anzahl der Gesetzgebungsinstrumente verringert werden: direkte Normen, Rahmengesetzgebung und nicht bindende Instrumente (Stellungnahmen, Empfehlungen, offene Koordinierung)? Sollte häufiger auf die Rahmen-Gesetzgebung zurück-gegriffen werden, die den Mitglied-Staaten mehr Spielraum zur Erreichung der politischen Ziele bietet? Für welche Zuständigkeiten sind die offene Koordinierung und die gegenseitige Anerkennung die am besten geeigneten Instrumente? Bleibt das Verhältnismässigkeitsprinzip der Ausgangspunkt? Mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz in der Europäischen Union Die Europäische Union bezieht ihre Legitimität aus den demokratischen Werten, für die sie eintritt, den Zielen, die sie verfolgt, und den Befugnissen und Instrumenten, über die sie verfügt. Das europäische Projekt bezieht seine Legitimität jedoch auch aus demokratischen, transparenten und effizienten Organen. Auch die einzelstaatlichen Parlamente leisten einen Beitrag zu seiner Legitimierung. In der im Anhang zum Vertrag von Nizza enthaltenen Erklärung zur Zukunft der Union wurde. darauf hingewiesen, dass geprüft werden muss, welche Rolle ihnen im europäischen Aufbauwerk zukommt.

In einem allgemeineren Sinne stellt sich die Frage, welche Initiativen wir ergreifen können, um eine europäische Öffentlichkeit zu entwickeln. Als Erstes stellt sich jedoch die Frage, wie wir die demokratische Legitimierung und die Transparenz der jetzigen Organe erhöhen können - eine Frage, die für die drei Organe gilt.

Lesen Sie im nächsten Blog: Die Erklärung von Laeken, Teil 2

Dienstag, 11. März 2008

Die experimentelle Union

Der lange Abstieg von der Verfassung für die Europäische Union zum Vertrag von Lissabon

Die letzen Jahre verbrachten die politischen Eliten Europas mehrheitlich damit, durch Modifizierung europäischer Verträge und Gesetze, eine Antwort auf die globalen Heraus- forderungen des 21. Jahrhunderts zu finden. Die Mitgliedsstaaten rangen mehr als 5 Jahre um eine Verfassung, die besser als alle bisherigen Verträge ausfallen sollte, mit der Europa in die Lage versetzt werden sollte, einig, sicher und stark die Zukunft meistern zu können. Doch liessen sie bei diesen historischen Projekt den Willen der Bürger Europas nicht in den Vertragstext mit einfliessen und produzierten so Unvollständiges und Unverständliches auf zu viel Seiten Papier.

Die Entstehungsgeschichte der Europäischen Verfassung zeigt, wie abgehoben und bürgerfern die europäischen politischen Eliten agieren. Die Europäischen Verträge als Vorläufer der EU- Verfassung wurden bereits mehrfach geändert und fortentwickelt, ohne dass die europäischen Wähler dabei einbezogen wurden. Im Wesentlichen ging es der Politik dabei um die Optimierung der Methodik zur Entscheidungsfindung und darum, die Unübersichtlichkeit, verursacht durch die bereits zahlreich vorhandenen Verträge mit einem Gesamtvertrag endgültig zu beseitigen. In den 80er Jahren begann es mit der Einheitlichen Europäischen Akte, darauf folgten in den 90er Jahren die Verträge von Maastricht und Amsterdam, die dann durch den Vertrag von Nizza abgelöst wurden. Dieser Vertrag wurde am 11. Dezember 2000 beim Europäischen Rat in Nizza von den Staats- und Regierungschefs beschlossen und trat aber erst nach der Ratifizierung am 1. Februar 2003 in Kraft. Seine Bestimmungen, vor allem was die Entscheidungen im Ministerrat betraf, wurden jedoch erst zum 1. November 2004 geltendes EU-Recht.

So lange dauert der Diskussions-, Entscheidungs- und Ratifizierungs-Prozess in Europa. Grundlage des Nizza Vertrages war das Prinzip der Einstimmigkeit der Entscheidungen im Rat bei vielen Schlüsselfragen der Union. Immer wieder sah sich die EU der 25 dabei mit dem Problem der permanenten Blockade durch mindestens eine Vetostimme konfrontiert. Im Vertrag von Nizza war eine Art dreifache Mehrheit vorgesehen, die Mehrheit der Bevölkerung in der EU, die Mehrheit der Mitgliedsstaaten und die Mehrheit der so genannten gewichteten Stimmen. Letztere standen jedoch teilweise in einem Miss-Verhältnis zur Größe des Landes: So hatte Deutschland 29 gewichtete Stimmen, Spanien und Polen jeweils 27. Dieses Abstimmungsmodell war hoch kompliziert und führte gerade in einer erweiterten EU zu einer politischen Schieflage. Zudem öffnete es die Pforten für taktische Blockaden und machtpolitisch motivierte Koalitionen.
Zeit war es deswegen, in einer EU-Verfassung, das Prinzip der doppelten Mehrheit einzuführen, 55 Prozent der Mitgliedsstaaten und 65 Prozent der durch sie vertretenen EU-Bevölkerung. Man befand, dass man dazu eine Verfassung benötige.

Durch einen neuen EU-Verfassungsvertrag sollten vor allem diese Änderungen nun in eine Verfassung münden, die 2003 von einem Europäischen Konvent erarbeitet wurde. Man plante, dass diese Verfassung der EU am 1. November 2006 in Kraft treten könnte. Der historische Text der EU- Verfassung, korrekt "Vertrag über eine Verfassung für Europa" von 2004 macht es dem Leser nicht leicht. 448 Artikel auf 480 Seiten umfasst diese erste Verfassung der EU. Was in einem mehrjährigen Prozess von Vertretern der nationalen Parlamente, Regierungen und der Kommission erarbeitet wurde, durchschauten nur wenige Bürger. Eine Aufarbeitung der Entwicklung von der anspruchsvollen „Europäischen Verfassung“ bis hin zum kleinsten gemeinsamen Nenner, dem „Vertrag von Lissabon“ tut Not, um die Absichten, Ziele und endlich auch das Ergebnis zu begreifen, um das so viele Jahre gerungen wurde.

Lesen Sie im nächsten Blog: Die Erklärung von Laeken. Die ersten Schritte hin zu einer europäischen Verfassung.

Mittwoch, 5. März 2008

Europas Weg ins Abseits

Die Gründung der europäischen Gemeinschaft ist sicherlich die beeindruckende Grundidee der Nachkriegszeit. Nach Jahrhunderten leidvoller Erfahrung kriegerischer Auseinandersetzungen, nach ungeheuerlichen Verwüstungen und Leid, gelang eine historische Revolution. Die Hoffnung der Völker Europas auf Sicherheit wurde ebenso Realität, wie der wirtschaftliche Wohlstand für die meisten Bürger im Gemeinsamen Markt.

Doch schon in den frühen achtziger Jahren traten die ersten Ermüdungserscheinungen auf, die Erweiterungspläne mit immer mehr und weiter entfernten Staaten sorgten für Kopfschütteln und spalteten die Union letztendlich in der Frage der Mitgliedschaft der Türkei. Eine Gemeinschaft, die keine Antwort auf ihre eignen Grenzen findet.

Die einst kleinräumige Gemeinschaft der Römischen Verträge hat die Zahl der Mitglieder von 6 auf 15, von 25 auf 27 anwachsen lassen. Doch die Vision der Vereinigten Staaten von Europa, der voranschreitenden, mitbestimmenden Weltmacht Europa basierend auf ihren rund 500 Mio. Einwohnern und ihrer wirtschaftlichen Machtposition, findet in der Wirklichkeit keine Entsprechung. Zu viele nationale Egoismus klammern sich an ihre Eigenstaatlichkeit und durch ihre strategische Unentschiedenheit und ihre Orientierungslosigkeit haben die Europapolitiker ihre eigene Verwirrung in die Köpfe der europäischen Bürger befördert, die so den Rückzug ins Regionale antreten. Globalisierungsängste, Budgetkonflikte, Überalterungsprobleme der Gesellschaften, Agrarstreitigkeiten, Ablehnung der Europäischen Verfassung durch die Bürger bestimmen das europäische Bild, das von der Politik weiterhin verdrängt wird. Die Dynamik früherer Zeiten ist entschwunden, die alten Quellen europäischer Vitalität versiegt. Europa ist erschöpft, findet keine Kraft für überzeugende Antworten auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Immer wieder scheitert man bei den Versuchen zur überfälligen Modernisierung des europäischen Wirtschaftsraumes. Lösungsversprechen, wie die Lissabon-Strategie, erweisen sich als theatralische Dekoration von Wunschträumen. Der Stabilitätspakt in der gemeinsamen Währung Euro wird inzwischen als Fessel empfunden, Streitigkeiten über Finanz-, Währungs- und Aussenpolitik Europas finden kein Ende und keine zufriedenstellende Lösung.

Auch der historische Schritt hin zu einer Europäischen Verfassung, die einen europäischen Identitätsprozess in Gang setzen sollte, scheitert. Europa findet nicht mehr den Mut, seine kulturellen Wurzeln in einer Verfassung zu definieren. Das Nein der Franzosen und Niederländer haben die Politiker nicht als Aufruf zum Umdenken und als Chance für neue Impulse und Zielsetzungen verstanden. Ohne Diskussion mit den Wählern und ohne Referendum unterzeichnete man anstatt einer Verfassung einen weiteren Vertrag, den von Lissabon. In diesem wird zu ersten Mal offiziell ein Austritt eines Mitgliedstaates vertraglich festgeschrieben.

Frustration, Konfusion und Orientierungslosigkeit beherrschen heute die europäische Szene. Der Befund Europas muss uns alarmieren, unser Kontinent leidet am klassischen Syndrom der Überforderung, für eine Auffrischung der Einförmigkeit im Denken ist jedoch keine Heilquelle verfügbar. Es fehlt die ordnende Idee, die strategische Vorstellungskraft.

Doch eine Heilung ist nur möglich, wenn man damit beginnt, die Dinge offen und deutlich beim Namen zu nennen, und sich den Realitäten einer sich rasend ändernden Welt, stellt. Europa muss zu einer neuen Ordnung seiner Gedanken finden. Nur so hat es vielleicht doch noch eine Chance, dem Untergang zu entgehen. Es wäre diese Anstrengung wert.